Atomwaffenverbot
Seit 2021 ist der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) in Kraft. Der Vertrag verbietet Staaten, Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Der Vertrag verbietet auch, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen. Den Vertragsstaaten ist die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. 2022 fand die erste Konferenz der Vertragsstaaten in Wien statt.
Die IPPNW hat die Kampagne für die Ächtung von Atomwaffen (ICAN) ins Leben gerufen und arbeitet heute eng mit ihr zusammen. Deutschland ist dem Vertrag bisher noch nicht beigetreten. Ein wichtiges Ziel unserer Arbeit ist, die Bundesregierung zum Beitritt zu bewegen.
Aktuelles zum Atomwaffenverbot
Ansprechpartner*innen
Xanthe Hall
Abrüstungsreferentin, IPPNW-Geschäftsstellenleiterin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12; Mobil: 0177 / 47 57 194
Kontakt
Juliane Hauschulz
Projektmitarbeiterin "To Survive is to Resist", Atomwaffen und nukleare Abrüstung
Tel. 030-698074 - 12
Kontakt
Dr. med. Lars Pohlmeier
IPPNW-Vorsitzender
Kontakt
Materialien
IPPNW / Atomwaffen A-Z Factsheet
Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
Format DIN A4, 2 Seiten