Aktuelles zur deutschen Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“

Presseinformation vom 19.02.2020

„Widerständige Alte“ legen Revision gegen Verurteilung wegen Zivilen Ungehorsams gegen die Atomkriegsübungen der Bundeswehr ein

Landgericht Koblenz würdigt gesellschaftlich anerkannte ehrenwerte Ziele der Friedensaktivist*innen und empfiehlt „mildere Mittel“

19.02.2020 Koblenz, 19.2.2020. Die 16. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz lehnte am heutigen Mittwoch den Berufungsantrag von fünf Friedensaktivist*innen im Alter zwischen 67 und 79 Jahren gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf dem Atombombenstandort Büchel (Eifel) ab. Das Gericht würdige zwar die gesellschaftlich anerkannten ehrenwerten Ziele der Angeklagten, verwarf aber Zivilen Ungehorsam als „mildestes Mittel“ gegen die Atomwaffengefahren und verurteilte alle Angeklagten zu je 30 Tagessätzen und die Übernahme der Gerichtskosten. Die Angeklagten legten dagegen Revision ein.

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Pressemitteilung vom 16.01.2020

„Widerständige Alte“ fordern Abzug der US-Atomwaffen und Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag

Berufungsprozess in Koblenz gegen fünf Senior*innen wegen „Go-In“

16.01.2020 „Atomwaffen auf die Anklagebank!“ fordern fünf „Widerständige Alte“ (zwischen 67 und 79 Jahren), die am 4. Februar 2020 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Koblenz ihren gewaltfreien Zivilen Widerstand gegen die völkerrechtswidrige Stationierung von Atombomben in Deutschland rechtfertigen werden. Die Staatsanwaltschaft klagt sie wegen „Hausfriedensbruch“ des Bundeswehr-Flugplatz Büchel (Eifel) an, auf dem 20 US-Atombomben stationiert sind.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 22.10.2019

Atomwaffengegner*innen vor Gericht

Prozess in Bonn am UN-Tag der Abrüstung

22.10.2019 IPPNW-Vorstandsmitglied Dr. Inga Blum steht am UN-Tag der Abrüstung, dem 24. Oktober, um 11 Uhr in Bonn wegen Ordnungswidrigkeiten am Atomwaffenstandort Büchel (Rheinland-Pfalz) vor Gericht. Um 10 Uhr wird es vor dem Amtsgericht eine Mahnwache von Unterstützer*innen geben. Acht Aktivist*innen hatten am 18. Juni 2018 vor der Zufahrt zum Fliegerhorst, wo die US-Atombomben lagern, protestiert, um auf die Völkerrechtswidrigkeit der Beteiligung von deutschen Soldaten*innen bei einem eventuellen Atomwaffeneinsatz hinzuweisen. Der Atombombenabwurf wird von ihnen wiederholt geübt, zur Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Manöver des „Steadfast Noon“ zusammen mit anderen NATO-Partnern in England.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 26.09.2019

Atomwaffengegner*innen von Landgericht verurteilt

Friedensaktivist*innen vor Gericht

26.09.2019 Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW zeigt sich am heutigen internationalen Tag der nuklearen Abrüstung enttäuscht über das Urteil des Landgerichts Koblenz. Vier Friedensaktivist*innen wurden gestern in der Berufungsverhandlung wegen Hausfriedensbruch zu je 30 Tagessätzen verurteilt, weil sie im September 2016 die Startbahn des Atomwaffenlagers Büchel besetzt haben. Vor Gericht standen Karen, Studentin der Forstwissenschaft; Katja Tempel, Hebamme; David Haase, Politik- und Geschichtsstudent und Ernst-Ludwig Iskenius, IPPNW-Mitglied.

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IPPNW-Pressemitteilung vom 8. Juli 2019

Atomwaffenstützpunkt blockiert

Im Namen des Völkerrechts

08.07.2019 Heute kurz nach acht Uhr wurden alle Zufahrtswege zum Atomwaffenstützpunkt Büchel besetzt. Kein Verkehr in oder aus dem Stützpunkt war möglich. Mit der Aktion weisen die Friedensaktivist*innen auf die Stationierung der US-Atomwaffen am Stützpunkt Büchel hin und fordern die Bundesregierung auf dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beizutreten.

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Xanthe Hall

Abrüstungsreferentin
Expertin in Fragen zu Atomwaffen
Tel. 030 / 698074 - 12
Mobil 0177 / 475 71 94
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