28.03.2001 In dem von den Ärzten für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) vor Durchführung des Castortransportes nach Gorleben eingeleiteten gerichtlichen Präzedenzverfahrens (gerichtliches Eilverfahren), hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gestern entschieden: In Verfahren gegen Beförderungsgenehmigungen für Atomtransporte sei jeglicher Rechtsschutz für Drittbetroffene ausgeschlossen (Az: 7 MA 1163/01). Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass in ganz Deutschland kein einziger Bürger gegen Atomtransporte klagebefugt ist.
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