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IPPNW
Presseerklärung vom 15.08.2002

Arzt als Abschiebungshelfer?

Niedersächsischer Flüchtlingsrat

Die Familie Salame, deren Vorfahren als arabische Minderheit aus der Türkei in den Libanon geflohen waren, lebt seit 1988 in Deutschland. Obwohl sie nicht türkisch sprechen, sondern arabisch und deutsch, soll die Familie nun nach 14 Jahren in Deutschland in die Türkei abgeschoben werden. Frau Salame ist laut Attesten suizidgefährdet und "wegen akuter Dekompensation nicht reisefähig". Herrn Salame wurde ebenfalls wegen psychischer und somatischer Erkrankungen Reiseunfähigkeit attestiert. Trotz des akut schlechten Gesundheitszustandes bestand die Ausländerbehörde Northeim am 7.8. auf Vorführung der Familie bei der türkischen Botschaft, um Passersatzpapiere mit türkischen Namen für die Abschiebung zu beschaffen. Im Landkreis Northeim sind etwa 120 Menschen aus dem Libanon, deren Staatsanghörigkeit bislang als "ungeklärt" galt, von Abschiebung bedroht. Zwei Drittel davon sind Kinder und Jugendliche.

Obwohl Frau Salames behandelnde Ärztin ausdrücklich darauf verweist, dass angesichts Frau Salames Gesundheitszustand "selbst unter ärztlicher Überwachung ... mit einer Selbstmordhandlung zu rechnen" sei, will die Ausländerbehörde am 22. August die Abschiebung durchführen ­ in ärztlicher Begleitung.

"Dies ist der erste uns bekanntgewordene Fall in Niedersachsen, in dem die Behörden eine ärztliche Begleitung organisieren, um eine Abschiebung durchführen zu können", erklärt Dr. Bashir Samii, Mitarbeiter des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. "Wir fordern für diese Familie und die anderen Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon eine politische Lösung im Kontext des neuen Zuwanderungsgesetzes".

Dr. Gisela Penteker vom Vorstand des Niedersächsischen Flüchtlingsrat und Mitglied der IPPNW nennt das Abschiebungsvorhaben der Ausländerbehörde Northeim "nur noch gnadenlos. Hier soll eine Abschiebung offenbar um jeden Preis gewissermaßen exekutiert werden. Faktisch bestehen keine psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten in der Türkei für Angehörige einer völlig mittellosen Familie, die über keinerlei soziale Strukturen in der Türkei verfügt, einer arabischstämmigen Minderheit angehört, von denen niemand türkisch spricht und nur eine 18jährige Tochter theoretisch als Familienernährerin in Frage käme."

Ärzteorganisationen wie die IPPNW (International Physicians for the Prevention of Nuclear War) haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die gesundheitliche Versorgung in der Türkei für Angehörige von Minderheiten extrem defizitär ist.

Für den Fall der Abschiebung wird von der behandelnden Ärztin angesichts der fehlenden türkischen Sprachkenntnisse und der mangelhaften psychotherapeutischen Versorgungslage eine "Verschlimmerung des Krankheitsbildes" in der Türkei prognostiziert. Eine Abschiebung würde Frau S. "mit Sicherheit ... nicht ohne bleibenden Schaden an ihrer Gesundheit überstehen."

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