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Donnerstag, 24. Mai 2012
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Clara-Immerwahr-Auszeichnung

Zur Vorgeschichte

Verantwortung des Einzelnen

Dass es Grenzen gibt, jenseits derer sich ein Mitmachen verbietet, darauf weist Alexander Mitscherlich im Vorwort der von ihm und Fred Mielke unter dem Titel "Medizin ohne Menschlichkeit" veröffentlichten Dokumente über die Nürnberger Ärzteprozesse eindringlich hin. "Um einer freieren und freundlicheren Fortsetzung des Lebens willen" übergibt er die Zeugnisse der Öffentlichkeit mit dem Appell, das Grauenvolle im Nachdenken mutig zu ertragen und nicht zu verdrängen. Eine dieser Grenzen versucht heute die international als "New Physician's Oath" gewürdigte "Frankfurter Erklärung" von 1981 zu beschreiben, in der es heißt:

"Ich halte alle Maßnahmen und Vorkehrungen für gefährlich, die auf das Verhalten im Kriegsfall vorbereiten sollen.... Deshalb erkenne ich als Arzt nur eine einzige auf den Kriegsfall bezogene Form der Prävention an; nämlich die Verhütung des Krieges selbst mit allen Anstrengungen, zu denen ich mein Teil beizusteuern entschlossen bin." Entsprechend dieser Erklärung gehandelt hat 1987 ein Forschungsteam in der Niederlassung des Pharmakonzerns Beecham-Wülfing in Neuss, als es eine Substanz an Menschen erproben sollte, für die NATO-Militärs reges Interesse bekundet hatten. Es ging um ein Antiemetikum (Medikament zur Unterdrückung von Erbrechen). Der Anwendungsbereich, der es für das Militär interessant macht, ist der Atomkrieg: Unstillbares Erbrechen ist das erste Symptom nach akuter Verstrahlung. Die Firma sah einen großen Markt.

Unter diesen Bedingungen könnten sie die Erprobung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, erklärten die Ärztin Dr. Brigitte Ludwig, die Ärzte Dr. Bernd Richter und Norbert Neumann, die Krankenschwestern Viola Adelt und Angela Bertram und die Sekretärin Andrea Oppermann. Sie forderten die Firma zu einer bindenden Erklärung auf, dass das Medikament nicht militärischen Zwecken dienen werde, sondern zivilen. Beispielsweise bei der Krebstherapie wird es dringend benötigt: Unstillbares Erbrechen ist eine Nebenwirkung des Cytostatikums Cisplatin, weshalb Patienten nicht selten die Therapie vorzeitig abbrechen.

Die Firma gab eine solche Erklärung nicht ab. Sie kündigte den MitarbeiterInnen. Diese reagierten mit Kündigungsschutzklagen, die in den ersten beiden Instanzen abgewiesen wurden: Ein Gewissenskonflikt, heißt es in den Urteilen, sei nicht nachvollziehbar und jedenfalls unbeachtlich gegenüber den Pflichten aus den Arbeitsverträgen. Die Sektion Bundesrepublik Deutschland der IPPNW begleitete und unterstützte die KlägerInnen vor Gericht und in der öffentlichen Diskussion.

In einer vielbeachteten Entscheidung hob 1989 das Bundesarbeitsgericht die vorherigen Urteile auf und unterstrich den hohen Rang, der dem individuellen Gewissen nach dem Grundgesetz zukommt. Dies habe Wirkungen auch auf private Verträge wie den Arbeitsvertrag.

Das Bundesarbeitsgericht hat so klargestellt, dass beide, Gewissensfreiheit wie Verantwortung der Einzelnen, auch juristisch nicht am Arbeitsplatz erlöschen. Dennoch wird in Zusammenhang mit dem Beruf vom Recht auf freie Gewissensbetätigung heute allzu selten Gebrauch gemacht; auch dort, wo Risiken und Gefahren für die Allgemeinheit den Nutzen der Arbeit infrage stellen. Die Gründe dafür sind verständlich, denn in der Regel müssen die Einzelnen dafür zusätzliche Belastungen und persönliche Nachteile in Kauf nehmen. Wie lang, beschwerlich und mit Selbstzweifeln gepflastert der Weg der Mitglieder der Beecham-Wülfing-Forschungsgruppe schon bis zum Bundesarbeitsgericht war, während sie nach einer neuen Arbeit suchen und sich darauf umorientieren mussten, konnte denen, die sie begleiteten, nicht verborgen bleiben. Für ihren mutigen Einsatz bekamen sie nicht von allen Seiten nur Anerkennung, sondern auch Häme, ja Spott zu spüren. Der erstrittene Spruch des Bundesarbeitsgerichts erleichtert denjenigen ihren Weg, die heute ihre Verantwortung für mittelbar schädliche Folgen ihrer beruflichen Tätigkeit aktiv wahrnehmen wollen, und er ermutigt sie. Dass ihnen trotzdem Anstrengungen und oft hohe Opfer abverlangt werden, ist geblieben. Sie verdienen deshalb Unterstützung, Ermutigung, Anerkennung und Dank. Mit der IPPNW-Auszeichnung sollen in Zukunft einzelne Fälle öffentlich hervorgehoben werden.

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