Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW reichte heute, am 21. Januar, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B ein. „Das Atomgesetz sieht seit jeher den Widerruf der Betriebsgenehmigung eines Atomkraftwerks vor, wenn dessen Sicherheitsstandard nicht mehr up to date ist”, so die Dortmunder Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Wiltrud Rülle-Hengesbach. „Wenn ein Atomkraftwerk nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik genügt, dann ist es stillzulegen.”
Für Biblis B ließen sich, gestützt auf Bewertungen offizieller Experten, mehr als 150 schwerwiegende Sicherheitsdefizite nachweisen. Ein internationaler Vergleich der OECD von 1997, sozusagen eine "Pisa-Studie" für Kernkraftwerke, hat laut IPPNW sogar ergeben, dass Biblis B hinsichtlich der Kernschmelz-Festigkeit am schlechtesten abschneidet. In Bezug auf die viel zu schwache Erdbebenauslegung missachte die hessische Landesregierung unter Roland Koch vielfach das geltende Recht. Die Entscheidung der Landesregierung, nur eine Absicherung gegen die schwächere Hälfte der möglichen Erdbeben am Standort zu verlangen, verstoße gegen die maßgebliche Verwaltungsvorschrift, das einschlägige Oberverwaltungsgerichtsurteil und gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz einer "bestmöglichen Risikovorsorge".
Nach Auffassung der IPPNW-Vorsitzenden, Dr. Angelika Claußen, wäre die Stilllegung von Biblis B nichts weiter als ein ganz normaler Vorgang in der Energiewirtschaft. Kohlekraftwerke würden schließlich auch "ohne viel Aufregung seitens der Energiekonzerne" außer Betrieb genommen, wenn sie die emissionsrechtlichen Vorschriften nicht mehr einhalten könnten.
„Das Uralt-Atomkraftwerk Biblis gehört zur 2. Generation der deutschen Druckwasserreaktoren, während die zuletzt in Deutschland errichteten Atomkraftwerke zur 4. Generation gehören”, so IPPNW-Fachreferent Henrik Paulitz. „Und selbst die jüngsten deutschen Atomkraftwerke sehen alt aus im Vergleich zu dem, was Reaktorsicherheitsexperten inzwischen als notwendig erachten.” Die hessische Atomaufsicht ist laut Paulitz noch nicht einmal dazu in der Lage, aus förmlichen Warnungen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, wie ein trotz Vorwarnung eingesetztes gefährliches Dampferzeuger-Reinigungssystem zweifellos belege. „Solch eine unverantwortlich arbeitende Atomaufsicht stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar.”
Für die IPPNW-Ärztin und Klägerin Dr. Dörte Siedentopf, die soeben wieder einmal aus der Tschernobyl-Region zurückkehrte, ist die Stilllegung des gefährlichen Altmeilers Biblis B dringend geboten. Frau Siedentopf weiß, wie die Folgen eines Super-GAU konkret aussehen. Sie weiß, dass in der Tschernobyl-Region bei erkannten Fehlbildungen bis kurz vor den Geburtstermin abgetrieben wird und dass man bei unentdeckten schweren Fehlbildungen die Kinder nach der Geburt vielfach sterben lässt. „Die Statistik bleibt auf diese Weise unauffällig”, so Siedentopf. Bezüglich des Atomkraftwerks Biblis B sagt die Ärztin aus Dietzenbach, es sei unverantwortlich, den Altmeiler mit seinen nachgewiesenen Mängeln am Netz zu lassen.
IPPNW-Mitglied Dr. Winfrid Eisenberg wirft dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch vor, den normalen technischen Fortschritt zu blockieren, „indem er den Ausbau der erneuerbaren Energien mit allen Kräften behindert”. Koch gehe es anscheinend nur darum, dem Atomkraftwerksbetreiber RWE weiterhin zu ermöglichen, in Biblis billig erzeugten Strom an die Bevölkerung zu weit überhöhten Preisen zu verkaufen. „Roland Koch fördert den Preistreiber RWE”, kritisiert Eisenberg. An einer langfristig kostengünstigen und stabilen Energieerzeugung sei Koch überhaupt nicht gelegen. „Dass die politischen Handlanger der Energiekonzerne später oftmals mit gut dotierten Posten von den Energiekonzernen bezahlt werden, bekommen wir gerade sehr deutlich von Wolfgang Clement vor Augen geführt, der im Aufsichtsrat des Biblis-Betreibers RWE Power sitzt.”
„Noch in den 1990er Jahren behaupteten die Energiekonzerne, die erneuerbaren Energien könnten auch langfristig nicht mehr als 4 Prozent unseres Strombedarfs decken”, betont die IPPNW-Vorsitzende Claußen. „Heute tragen die erneuerbaren Energien aber schon 15 Prozent zur Stromversorgung Deutschlands bei. Das ist bereits mehr als die Hälfte des heutigen Atomstromanteils von rund 29 Prozent. Das Beispiel zeigt sehr deutlich, wie viel von den Behauptungen der Energiekonzerne und ihrer politischen Lobbyisten zu halten ist. Koch, Clement und RWE stehen für ein von der Realität längst überholtes energiepolitisches Denken des letzten Jahrhunderts. Sie stehen für die Auslaufmodelle Kohle und Atom”, so Claußen. „Wie wenig Rückhalt es selbst in Teilen der CDU bei der Blockade der Windenergie gibt, zeigt sich daran, dass sich Kochs Umweltminister Wilhelm Dietzel als Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeindeparlament von Diemelstadt klar für eine starke Windenergienutzung ausspricht. Diemelstadt erhält nämlich inzwischen erhebliche Gewerbesteuereinnahmen aus der Windenergienutzung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für die Kommunen wirtschaftlich hochinteressant”, so Claußen.
Roland Kochs Partei ist in der Frage der Energiepolitik zerstritten. So spricht sich der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des CDU-Landkreises Kassel, Walter Lübcke, für Windparks in Bürgerhand aus. Der CDU-Landrat von Marburg-Biedenkopf, Robert Fischbach, will bis zum Jahr 2040 im Landkreis 100% Erneuerbare Energie realisieren und plädiert hierbei auch für die Nutzung der Windenergie. Im Vogelsbergkreis traten vor wenigen Tagen zwei Politiker aus der CDU-Fraktion der Gemeinde Grebenhain aus, weil andere CDU-Politiker die Errichtung von drei weiteren Windkraftanlagen aus Prinzip ablehnten und somit auf Einnahmen von einer Million Euro verzichten wollten. Die IPPNW erinnert auch daran, dass sich der ehemalige CDU-Bundesumweltminister Klaus Töpfer klar gegen einen weiteren Ausbau der Atomenergie ausgesprochen hat.
„Es kommt jetzt darauf an, die Stilllegung von Biblis und die Energiewende durchzusetzen”, so Claußen. Obwohl ein Antrag beim hessischen Umweltministerium auf Stilllegung von Biblis B bereits am 9. September 2005 eingereicht wurde und die Akteneinsichtnahme schon vor über einem Jahr von der Behörde willkürlich beendet wurde, hat die Behörde bis heute den Stilllegungsantrag nicht beschieden. Deswegen klagt die IPPNW jetzt gemeinsam mit Anwohnern mit einer so genannten "Untätigkeitsklage" vor dem Hessischen
Verwaltungsgerichtshof auf Stilllegung von Biblis B.
Rechtsanwältin Rülle-Hengesbach betont, dass die hessische Atomaufsicht schon am 13. Oktober 2005 mitgeteilt habe, dass sie den Stilllegungsantrag für bescheidungsfähig halte. Sie wirft dem Ministerium vor, dass die Akteneinsicht "einseitig auf Betreiberinteressen" austariert gewesen sei. Seit Monaten versuche das Ministerium zudem, eine Klage doch noch zu verhindern, indem sie wiederholt mit hohen Verwaltungsgebühren gedroht habe.
Kontakt:
RA Rülle-Hengesbach, Tel. 0231-57 40 81
Dr. Dörte Siedentopf, Tel. 06074-26 966
Dr. Angelika Claußen, Tel. 0172-588 27 86
Dr. Winfried Eisenberg, Tel. 0152-018 24 573
Henrik Paulitz, Tel. 0171-53 888 22
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