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Freitag, 25. Mai 2012

Artikel aus der Ärztezeitung vom 9. März 200

Türkischen Ärzten droht Gefängnis

Prozess-Beobachtungen in der Türkei

Angeklagt sind in Izmir derzeit der Psychiater Dr. Alp Ayan, der Traumatologe Professor Veli Lök und der Gynäkologe Dr. Zeki Uzun. Sie alle sind Mitarbeiter der Türkischen Menschenrechtsstiftung (TIHV), ein Verein, der finanziell und ideell unter anderem von der Europäischen Union, amnesty international und dem Zentrum zur Behandlung von Folteropfern in Kopenhagen unterstützt wird. Diese Behandlungszentren für Folteropfer sind in den vergangene Jahren in mehreren türkischen Städten entstanden, darunter neben Izmir und Ankara auch in Diyarbakir. Ärzte der Stiftung behandeln Folterüberlebende und dokumentieren Folterspuren. Dr. Ayan ist mittlerweile selbst misshandelt und Dr. Uzun sogar gefoltert worden.

Zuletzt beobachtete im Februar für die deutsche IPPNW die Lachener Fachärztin für psychotherapeutische Medizin, Dr. Nesmil Ghassemlou, in Izmir den Prozesstermin von Dr. Uzun: «Der Richter war im Umgang mit den Angeklagten ruhig, was nach Aussagen unserer örtlichen Kollegen auf die Anwesenheit von internationalen Beobachtern aus Skandinavien und aus Deutschland gelegen habe. Es war bedrückend zu sehen, wie im Verfahren der Richter mehrfach ablehnte, Material der Verteidigung in der Verhandlung zuzulassen.» So wurde Uzun verwehrt, über die Umstände seiner Verhaftung und die anschließenden Folterungen zu berichten. Uzun soll unter anderem eine Abtreibung bei einer Patientin vorgenommen, die als angebliches PKK-Mitglied verurteilt ist. Das wird dem Arzt nun nach Artikel 169 des türkischen Strafgesetzbuches als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Uzuns Beweismaterial, dass in dem entsprechenden Fall der Eingriff nicht von ihm selbst durchgeführt wurde, wurde bislang nicht zugelassen.

In einem Offenen Brief haben sich nun die IPPNW, das Aktionsnetz der Heilberufe und der Menschenrechtsbeauftragte der Berliner Ärztekammer an die Bundesregierung und an Bundes- und Europa-ParlamentarierInnen gewandt. Darin werden Bundesregierung und Europäische Union aufgefordert, gegenüber der Türkei deutlich zu machen, dass sie «in Menschenrechtsfragen nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten gemessen wird». Die möglichen Panzerlieferungen an die Türkei geben aktuell zusätzlich Anlass zur Sorge, da sie «von der türkischen Regierung als Freibrief zu weiteren Menschenrechtsverletzungen, insbesondere für Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung im kurdisch bevölkerten Südosten des Landes verstanden würde». Die Türkei darf aber nur in die EU aufgenommen werden, wenn sie endlich «die Folterungen beendet, statt ihren Zorn gegen diejenigen richtet, die deren Vorkommen beweisen und Opfer behandeln».

Die IPPNW plant in Kooperation mit amnesty international und der Berliner Ärztekammer weitere Prozess-Beobachtungen in der Türkei.

Lars Pohlmeier

Dieser Artikel erschien in etwas längerer Form am 9. März in der Ärzte-Zeitung.

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