Nur wenig beachtet von der Öffentlichkeit wurde im Juli 2001 die Strahlenschutzverordnung geändert. Die Änderungen führten zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt.
Wenn Sie mehr über die Strahlenschutzverordnung wissen wollen, dann lesen Sie die folgenden Beiträge von Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz:
Die faulen Punkte der Strahlenschutzverordnung vom 10.03.2004
Wie rot-grün mit Paragraphen den Atommüll verschwinden lässt vom 10.06.2002
Die geplante Freisetzung von Atommüll vom 04.06.2002
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