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Flüchtlingsgeschichte(n)

Vortrag von Winfried Eisenberg, 2004 in Leipzig beim IPPNW-Studierendetreffen

Das Land, das die Fremden nicht schützt, geht bald unter.
Dieser Satz stammt von Johann Wolfgang v. Goethe, der hier in Leipzig studiert und sicherlich nicht nur zu Auerbachs Keller einen intensiven Bezug hatte.
Flüchtlingsgeschichte und Flüchtlingsgeschichten - seit es Menschen gibt, sind Einzel- und Gruppen-Flüchtlingsschicksale verwoben zu der Flüchtlingsgeschichte.
In allen Kulturen und Religionen sind Flucht und Vertreibung, aber auch Aufnahme und Schutz der Geflohenen und Gastfreundschaft gegenüber Fremden seit eh und je an der Tagesordnung.
Wenn wir aus der Perspektive von Flüchtlingen beispielsweise einmal in der Bibel nachsehen, stellen wir fest, dass da von Anfang an Menschen fliehen müssen. Bei der folgenden Aufzählung beziehe ich mich auf eine Arbeit des Holländers Bram Grandia in der Amsterdamer Zeitschrift „Ophef“:
„Adam und Eva flüchteten aus dem Paradies, Kain flüchtet aus Angst vor Rache, Abraham und Sara flüchten vor dem Hunger nach Ägypten, Hagar flieht wegen Diskriminierung in die Wüste, Jakob ergreift aus Angst vor seinem Bruder die Flucht, Moses verlässt Ägypten als politischer Flüchtling, David flüchtet vor der Verfolgung, Elias flieht als religiös Verfolgter, Josef und Maria schließlich begeben sich mit dem Säugling Jesus aus Angst vor dem Obrigkeitsterror des Herodes auf die Flucht.“
Bei Mt.2 wird beschrieben, dass Josef im Traum aufgefordert worden war, das Kind in Sicherheit zu bringen. Man stelle sich vor, diese junge Familie käme heute an irgend eine Grenze und erzählte, dass sie durch einen Traum vor einem drohenden Blutbad gewarnt worden sei. Sie würden sicherlich ohne die Chance, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können, sofort zurück geschickt; schließlich ist ein Traum keine ausreichende Begründung, sich vor Verfolgung zu fürchten.
Wir sehen, in der christlichen Überlieferung wird fortwährend aus politischen, ökonomischen,religiösen und aus anderen Gründen geflohen.
Tröstlich ist, dass es parallel dazu eine alte und selbstverständliche Tradition von Gast- und Asylrecht gibt. In allen Religionen und Kulturen finden wir eine tief verwurzelte Achtung des Gastes, Respekt und Ehrerbietung für Fremde und Flüchtlinge, ja die Verpflichtung, Flüchtlinge nicht als Problem anzusehen, sondern als Menschen, die ein Problem haben, das es gemeinsam zu lösen gilt. Und genau diese Einstellung sollte auch heute für uns gültig sein.Hierzu einige Beispiele aus dem Buch der Bücher:
4. Buch Mose 15, 15-16: Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem Herrn der Fremdling sei wir ihr. Einerlei Gesetz, einerlei Recht soll gelten für euch und für den Fremdling, der bei euch wohnt.
Hebr. 13, 1-3: Bleibt fest in der brüderlichen Liebe. Vergesst nicht, gastfrei zu sein; ....... Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr Mitgefangene, und an die Misshandelten, weil ihr selbst nicht unverletzlich seid.
Im Koran gibt es ähnliche Passagen, z. B.
Sure 5, Vs. 36 Und dient Allah und setzt ihm nichts an die Seite, und seid gut zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Armen, zu dem Nachbarn, sei er verwandt oder aus der Fremde. Sure 2 Vs. 215 Sie werden dich befragen, was sie ausgeben sollen als Almosen. Sprich: Was ihr ausgebt an Gutem, das sei für die Eltern und die Verwandten und die Waisen und Armen und den Sohn des Weges, und was ihr tut an Gutem, siehe, Allah weiß es.
Wir sehen, auch im Islam wird Gastfreundschaft und Hilfe für Fremde groß geschrieben. Der im Koran dargestellte Islam ist friedfertig und voller Achtung für das Laben. In der aktuellen weltpolitischen Situation rufe ich dazu auf, vorurteilslos unseren muslimischen Nachbarn zu begegnen und nicht an der falschen Stelle Schuld zuzuweisen.
In der uralten Religionsgemeinschaft der Yeziden gilt folgendes:
Ein Gast, gleichgültig woher er kommt, ist von Gott gesandt.
Teile alles, was du hast, mit den Armen; sei gastfrei.
Gib den Menschen aller Nationalitäten, was man braucht, und dann erst uns
.
Nun will ich hier nicht wie ein Prediger verschiedener Religionen auftreten, sondern mich nach dieser religions-flüchtlings-geschichtlichen Einleitung einigen Beispielen zuwenden.; zunächst wähle ich zwei sehr große Fluchtbewegungen aus, mit denen ich selbst etwas zu tun habe.
Zuerst beschreibe ich kurz das Schicksal der Hugenotten, jener Glaubensflüchtlinge, die im 17. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland und in die Schweiz flohen.
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts breitete sich der Calvinismus schnell in Frankreich und in der französisch sprechenden Schweiz aus. Der Name „Hugenotten“ soll auf den Calvinistenführer und Bürgermeister von Genf, Hugues Besancon, zurückzuführen sein.
Von Anfang an wurden die Hugenotten in Frankreich unterdrückt. Heinrich II erließ 1559 das Edikt von Ecouen: auf Häresie (Ketzerei) stand nun die Todesstrafe. Unter Heinrichs Sohn Franz II nahm die Verfolgung zu bis zu den Massakern der Bartholomäusnacht vom 23. auf den 24. August 1572, in der allein in Paris über 3000 Hugenotten ermordet wurden. Nach vorübergehender Beruhigung setzte ca. 100 Jahre später, unter dem „Sonnenkönig“ Ludwig XIV, eine systematische Verfolgung der Protestanten ein, die trotz Emigrationsverbots zum Exodus von mindestens ½ Million Menschen führte.
In Deutschland war das Habsburger Reich unter Karl V in viele kleine Staaten zerfallen, in denen seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 die Formel cuius regio, eius religio galt, d.h. die Untertanen eines Landesherrn hatten dessen Religion zu übernehmen.
Einige protestantische Landesherren nahmen gern hugenottische Flüchtlinge auf, nicht in erster Linie aus humanitären, sondern eher aus wirtschaftlichen Gründen, brachten die Hugenotten doch beachtliche Fähigkeiten als Baumeister, Handwerker, Goldschmiede und auch als Wissenschaftler mit. Es entstanden viele Hugenottenstädte oder Stadtteile, als Beispiele seien Bad Karlshafen an der Weser und meine Heimatstadt Hanau am Main genannt. In solchen Städten blühte bald die Wirtschaft; bis heute zeugen französische Namen von den Einwanderern aus dem 17. Jahrhundert. In meiner Schule in Hanau gab es die Namen Bailly, Delarue, Delaporte, Favreau, etc. Einen anderen Bezug habe ich zur Fluchtgeschichte der Hugenotten durch Vorfahren, die 1664 aus den südfranzösischen Cevennen nach Karlshafen kamen.
In Frankreich hörte die Verfolgung der Protestanten übrigens erst mit der Französischen Revolution 1789 auf.
Mit dem anderen ausgewählten Beispiel kommen wir in die Gegenwart. Ich will Ihnen die vergessene Tragödie des Volkes der Saharaui ein wenig nahe bringen. Es handelt sich um die rechtmäßigen Bewohner der Westsahara. Dieses Wüstenland mit fruchtbarem Küstenstreifen wurde seit 5000 v. Chr. von Berbern besiedelt, die sich im 1. Jahrtausend n.Chr. mit arabischen Nomaden mischten. So entstand das vorwiegend nomadisch lebende Volk der Saharaui.
1884 fand in Berlin eine Konferenz der europäischen Kolonialmächte statt, bei der Afrika mit dem Lineal aufgeteilt wurde. Die am Verhandlungstisch gezogenen Striche nehmen nicht die geringste Rücksicht auf ethnische und sprachliche Grenzen: eine der übelsten Erbschaften des Kolonialismus. Die Westsahara fiel damals an Spanien: Sahara occidental.
1975, nach dem Tod des faschistischen spanischen Diktators Franco zog sich Spanien aus der Kolonie zurück. Obwohl die UNO den Saharaui das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung zuerkannte, besetzte Marokko das südlich angrenzende Land und vernichtete die Saharaui weitgehend. Ein Kampfmittel der marokkanischen Armee war das Vergiften der lebenswichtigen Brunnen und Oasen, eine Maßnahme, die für Wüstenbewohner die abscheulichste ist, die man sich denken kann. Etwa 160.000 Saharaui gelang es, in die algerische Wüste bei Tindouf zu entkommen. Algerien gewährt seither diesem ganzen Volk Asyl. Seit bald 30 Jahren fristen hier die 160.000 Flüchtlinge ein karges Exil-Leben in der öden Sand- und Stein-Wüste. Dort sind Zelt- und Lehmhaus-Städte entstanden, die wir im Rahmen einer medico-international-Solidaritätsreise 2001 besuchten.
Bis 1991 kämpfte der bewaffnete Arm der Saharaui, die Freiheitsbewegung Polisario, gegen die marokkanische Armee, legte aber dann im Vertrauen auf die UNO-Resolution 690, welche ein Referendum versprach, die Waffen nieder. Ein Referendum hat aber seither nicht stattgefunden. Internationaler Druck auf Marokko wird nicht ausgeübt, weil die reichen Länder an den Bodenschätzen der Westsahara teilhaben wollen.
Die Beispiele aus Geschichte und Gegenwart könnten stundenlang fortgeführt werden. Es mag damit aber genug sein.
Vielmehr will ich mich noch der aktuellen deutschen und europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik zuwenden.
Zuvor die Anmerkung, dass es weltweit nach UNHCR-Angaben ca. 12 Millionen Flüchtlinge gibt, zusätzlich noch einmal doppelt so viele „Binnenflüchtlinge“, d.h. Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, aber noch innerhalb der Grenzen ihres Staates geblieben sind. Wie fragwürdig die willkürlich gezogenen Staatsgrenzen z. B. in Afrika sind, hatte ich vorhin schon erwähnt.
Die meisten dieser vielen Millionen Flüchtlinge leben unter katastrophalen Bedingungen in den Herkunftsregionen, 7.5 Millionen seit über 10 Jahren in Lagern, in denen sie Objekte einer mangelhaften Notversorgung sind, aber nicht die Möglichkeit haben, ihr eigenes Leben in Würde zu gestalten, wie es die Genfer Flüchtlingskonvention vorsieht.
Wenn wir nun im europäischen Vergleich einmal untersuchen, wo unser Land bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen steht, können wir feststellen, dass Deutschland im vorigen Jahr mit 0,6 Asylbewerbern pro 1000 Einwohner ziemlich weit hinten rangiert. Andere EULänder haben 1 – 5,7 Asylbewerber/1000. Politiker, die Ausdrücke wie „Das Boot ist voll“, „Asylantenschwemme“, „Überfremdungsgefahr“ verwenden, sind also ganz offenkundig Brandstifter, die unterschwellig braunem Gedankengut Vorschub leisten und dafür sorgen, dass rechtsradikale Gewalttäter kein Unrechtsbewusstsein haben.
Die Entwicklung der Asylzahlen über die Jahre zeigt, dass es zu Beginn der 1990er Jahre viele Anträge gab mit einem Maximum von 438.191 im Jahr 1992. Seit 1994 schrumpften die Antragszahlen kontinuierlich bis herab auf 50.563 im vorigen Jahr. Die Prognose für dieses
Jahr liegt nochmals deutlich niedriger.
Dazu kommt noch die Verminderung der Anerkennungszahlen. 2003 wurden nur 1,63 % der Antragsteller nach Art. 16 GG als asylberechtigt anerkannt, für eine jeweils ähnliche Zahl gab es Abschiebungsschutz nach § 51,1 AuslG ( entspr. Genfer Flüchtlingskonvention) und Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 ( z.B. Kranke, die im Herkunftsland nicht angemessen behandelt werden können und deshalb in Lebensgefahr geraten würden ).
Alles in allem durften also gerade einmal ca. 5 % der Antragsteller hier bleiben. In früheren Jahren lagen die Anerkennungsquoten höher; im internationalen Vergleich liegt Deutschland in dieser Hinsicht ebenfalls weit hinten.
Wir sehen also, dass die Abschottungspolitik, die Regelung mit den angeblich sicheren Drittstaaten und die Verschärfung der Gangart im Bundesamt das offenbar staatlich gewünschte Ziel der Abwehr von Asylbewerbern erreicht haben. Seitens der Innenminister werden diese Ergebnisse immer wieder als positiver Leistungsnachweis veröffentlicht.
( Zitat Otto Schily, Welt am Sonntag, 15.8.2004: 1998 hatten wir noch 98.600 Asylbewerber, davon bekamen 5.800 Asyl. Im letzten Jahr waren es nur noch 50.500 Bewerber, von denen 1.530 anerkannt wurden. In diesem Jahr ist die Tendenz weiter fallend. Das ist ein klarer Erfolg unserer Gesetze und der strafferen Verwaltung. – Da kann ich nur sagen: Bravo, Herr Innenminister!! -)
Als Kinderarzt fühle ich mich besonders verpflichtet, auch die Situation von Flüchtlingskindern anzusprechen. Können Kinder und Jugendliche in unseren Asylbewerberheimen Hoffnung haben und Perspektiven entwickeln? Das beengte Leben der Kinder und ihrer Eltern ist beherrscht von der alltäglichen Angst abgeholt zu werden, vom wöchentlichen Gang zum Sozialamt, vom immer angstbesetzten Aufsuchen des Ausländeramtes, wo der Duldungsstempel um eine oder vier Wochen, günstigenfalls auch einmal um 3 Monate verlängert wird, von der Entwürdigung, mit Gutscheinen statt mit Geld einkaufen zu müssen oder auch von der entmündigenden Aushändigung von Nahrungsmittelpaketen, von der Residenzpflicht mit den Problemen, einen Antrag stellen zu müssen, wenn man einmal Verwandte in einer anderen Stadt besuchen will, von der Verweigerung einer Arbeitserlaubnis, von der Ungewissheit, wie es weitergehen wird und schließlich von der Todesangst vor Abschiebung -- das alles stellt in der Summe schwere Alltagstraumatisierungen dar, die ein Zur-Ruhe-Kommen, ein Gefühl der Sicherheit unmöglich machen. Kinder und Jugendliche, die hier zur Schule gehen, gut Deutsch können, integrationsbereit und lernwillig sind, entwickeln oft ein problematisches Verhältnis zu ihren Eltern, die sie als hilflos erleben, als unfähig, das Leben zu gestalten. Für Kinder ist es schwierig zu realisieren, dass dies nicht an den Eltern, sondern an den Umständen liegt.
Ich komme noch einmal auf Goethe zurück, der geschrieben hat: Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel. Eltern, die selbst ihrer Lebensbasis und ihrer Visionen beraubt wurden, können beides nicht mitgeben.
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert. Nach Art. 3 Abs. 1 dieser Konvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.
Nach der Kinderrechtskonvention haben Flüchtlingskinder und –Jugendliche umfassende Rechte. Die Praxis in unserem Land sieht leider anders aus; das fängt schon beim Alter an:
hier gelten Jugendliche ab 16 Jahren plötzlich schon als Erwachsene. Und die Behörden glauben oft die Altersangaben nicht, versuchen, das Alter nach oben zu „korrigieren“. Leider gibt es immer wieder Mediziner, die mit äußerst fragwürdigen Methoden - z. B. Inaugenscheinnahme, Zwangs-Röntgenuntersuchungen der Hände, Kiefer und Zähne – ein „geschätztes“ Alter von 16 Jahren bescheinigen. Ich fordere Kolleginnen und Kollegen dringend auf: Lassen Sie sich nicht für solche Atteste missbrauchen! Das hat mit unserem ärztlichen Auftrag nichts zu tun.
Deutschland hat die UN-KRK mit einem Vorbehalt ratifiziert, der besagt, dass die deutschen Asyl- und Ausländergesetze nicht durch die Konvention eingeschränkt werden dürfen. Bei Vorrang unseres Ausländerrechts bleibt das in der KRK angestrebte Kindeswohl weitgehend auf der Strecke. Seit 1992 verlangen wir die Rücknahme des Vorbehalts, die aber bis heute verweigert wurde.
Die beschriebene Abschottungspolitik ist nun keine rein deutsche Verhaltensweise mehr, sondern wird inzwischen von der EU insgesamt betrieben. Der Slogan „Europa macht dicht“ von proAsyl trifft leider zu. 2003 wurden in der EU nur noch 288.000 Asylanträge gestellt, weniger als Mitte der 90er Jahre in Deutschland allein.
Es ist nicht zu übersehen, dass unser Land an der Verschärfung des EU-Asylrechts erheblichen Anteil hat; z.B. wurde die „Drittstaatenregelung“ in die anderen EU-Staaten exportiert, d.h., als „sichere Drittstaaten“, in die man Flüchtlinge ohne genaue Prüfung ihrer Asylanträge zurückschicken kann, werden demnächst auch Länder wie die Türkei, Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Rumänien, Serbien etc. gelten, Länder also, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind und die z.T. nicht Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention sind. Die entsprechende Asylverfahrensrichtlinie wurde von den EU-Innenministern am 9.4.04 beschlossen.
Zu der „Europa macht dicht“-Politik gehört auch Herrn Schilys unsägliche Idee von Abfanglagern in Nordafrika; diese Lager wurden kürzlich beschönigend als „Begrüßungszentren“ bezeichnet. Die Pläne stellen einen Angriff auf das individuelle Rechtauf Asyl dar. Es sollen zu den o.e. Langzeit-Flüchtlingslagern in aller Welt neue  hinzukommen und zwar in Ländern wie Libyen und Marokko, wo eigene gewaltlose Oppositionelle „verschwinden“, wo gefoltert wird, wo die Todesstrafe üblich ist. Solche Lager würden unseren Rechtsstaat und das Völkerrecht aushebeln, keinen Flüchtling vor dem Ertrinken retten und in Europa der Fremdenfeindlichkeit Vorschub leisten. Zum Glück stößt unser Innenminister außer bei Italien und Großbritannien (noch) nicht auf Zustimmung.
Einen Lichtblick gab es aber doch in den letzten Tagen.
Da das verabschiedete und am 1.1.05 in Kraft tretende Zuwanderungs- bzw. Aufenthaltsgesetz keinerlei Bleiberechtsregelung für die z. Z. 217.066 Geduldeten vorsieht, gibt es seit langer Zeit die Bleiberechtskampagne mit dem Motto „Hier geblieben – Recht aufBleiberecht“ mit dem Ziel, Langzeit-Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis zu geben. Die  Kampagne wird von proAsyl zusammen mit vielen Menschenrechtsorganisationen – die IPPNW ist natürlich auch dabei – Wohlfahrts- und kirchlichen Verbänden sowie den Landesflüchtlingsräten getragen..
Diese Arbeit scheint jetzt endlich Früchte zu tragen: am 10.11. las ich in der Frankfurter Rundschau ein Interview mit dem SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, der sich unseren Forderungen weitgehend anschließt:
Zitat: Wir haben unter den Flüchtlingen, die bisher nur geduldet sind, sehr viele Familien mit Kindern, die hier geboren oder aufgewachsen sind. Mir will nicht einleuchten, warum wir diese Menschen, die womöglich seit acht oder zehn Jahren in Deutschland leben und daraus ihre Identität schöpfen, aus ihrem Dasein in Deutschland reißen und in eine unsichere Zukunft abschieben. Diesen Flüchtlingsgruppen sollten wir aus humanitären Gründen, aber auch aus Gründen der Integration ein Bleiberecht einräumen........Warum sollte es nicht gelingen, auf diesem Sektor ein Bündnis für Humanität und Vernunft zu schließen?
Nach diesem Hoffnungsschimmer für unsere Arbeit möchte ich zum Schluss noch die Geschichte eines Mannes aus Burundi skizzieren. Er war als Sportlehrer in seiner Heimat tätig. Gleichzeitig engagierte er sich bei ITEKA, einer ai-ähnlichen Menschenrechtsorganisation in Burundi. Dabei bemühte er sich, selbst ein Tutsi, Hutu vor Attacken durch radikale Tutsi zu schützen. So geriet er als „Hutufreund“ selbst ins Visier extremistischer Tutsi und erhielt Morddrohungen.
Radikale Hutu sahen in ihm dagegen den Tutsi. So saß er zwischen allen Stühlen undschwebte ständig in Gefahr. Er war glücklich, auf Antrag über die deutsche Botschaft in  Nairobi ein Stipendium für einen Basketballtrainer-Lehrgang hier an der Sporthochschule Leipzig zu bekommen. Nach dem Lehrgang stellte er Antrag auf Asyl. Im Bundesamt und jetzt kürzlich auch im Verwaltungsgericht Minden glaubte man ihm nicht, obwohl er viele eindeutige Dokumente beigebracht hatte.
Die Einzelrichter, die in solchen Verfahren einsam entscheiden, haben eine geradezu unheimliche Macht über Leben und Tod.
Für meinen Basketballfreund steht jetzt die Frage an, ob das Oberverwaltungsgericht Münster dem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgibt.
Viele weitere Einzelschicksale sind übrigens im Kampagneheft „Hier geblieben“ dokumentiert, das über proAsyl zu beziehen ist.
Winfrid Eisenberg

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