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IPPNW

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Medizin und Gewissen

Vortrag von Angelika Claußen, 2004

Zunächst möchte ich die Organisation, die ich hier vertrete, vorstellen:

Was ist die IPPNW (www.ippnw.de , www.ippnw.org, www.ippnw-europe.org)?

Der Name bedeutet: Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs. Sie wurde 1980, zur Zeit des atomaren Wettrüstens zwischen Ost und West, von einem amerikanischen und einem sowjetischen Arzt gegründet. Die gemeinsame Botschaft lautete: „Wir, die Ärzte, werden Euch in einem Atomkrieg nicht helfen können, wir begreifen aber die Prävention als unsere ärztliche Aufgabe und werden mit unseren ärztlichen Mitteln, d.h. Aufklärung über medizinischen die Folgen eines Atomkrieges, alles tun, um einen Atomkrieg zu verhindern.“

Innerhalb weniger Jahre erstarkte diese ärztliche Friedensbewegung so sehr, dass sie auf allen Kontinenten präsent wurde. Die IPPNW erhielt 1986 für ihre Aufklärungsarbeit den Friedensnobelpreis.

Auf die deutsche Sektion wuchs schnell. Sie hat mittlerweile 8000 Mitglieder, eine nicht zu unterschätzende Zahl bei 320.000 Ärzten, die es in Deutschland gibt.

Nach der Katastrophe von Tschernobyl erweitete die deutsche Sektion ihre Ziele:

Es geht uns nicht nur um die vollständige Abschaffung der Atomwaffen, wir sehen ebenso die Gefahren der sogenannten friedlichen Nutzung der Atomenergie und setzen uns daher für den Ausstieg aus der Atomenergie ein, d.h. für Deutschland die Stillegung aller 19 Atomkraftwerke.

1989, nach dem Zusammenschluss zu einer gesamtdeutschen IPPNW nahmen wir die Ziele Bürger- und Menschenrechte mit in unsere Agenda auf. Daraus entstanden zwei Kongresse zum Thema „Medizin und Gewissen“.

Der erste Kongress 1996 in Nürnberg knüpfte an unsere eigene Vergangenheit an, die „Nürnberger Ärzteprozesse“ 1946. Unsere eigene Rolle als Ärzte, wie aus einer helfenden eine vernichtende Medizin wurde, wie sich aus der Helfer-Ethik eine willfährige Mittäterschaft entwickelte und wie jeder einzelne Arzt geistig korrumpierbar werden kann, das stand im Zentrum der Vorträge dieses Kongresses.

1700 Besucher zeigten uns, dass diese öffentliche Diskussion unter den Ärzten selbst überfällig war.

Unser zweiter Kongress „Medizin und Gewissen“, ebenfalls ein großer Erfolg mit 1400 Besuchern, fand 2001 in Erlangen statt. Wir weiteten nun unsere Themen auf die Bereiche Medizinethik, Gesundheitspolitik und Menschenrechte aus.

In den letzten drei Jahren bereitete die deutsche IPPNW zwei Kongresse zumThemen „Krieg und  Frieden“ , dieses Jahr konzentrieren wir uns mit unserem internationalen Kongress auf „Atomwaffen und Atomenergie“.

 

Medizin und Gewissen’
Ich möchte in meinem Vortrag folgende Fragen beantworten:
1. Was war der Nürnberger Ärzteprozess?
2. Wie verhielt sich die deutsche Ärzteschaft zu dem Prozess?
Welche Lehren zog sie aus ihm?
3. Welche internationale Bedeutung hatte dieser Prozess und welche Lehren wurden daraus gezogen?

1. Die Nürnberger Anklagepunkte (aus der Anklageschrift vom 25.10.1946)
bestanden aus folgenden drei Teilen:
a. Verbrechen gegen den Frieden (Planung oder Führung eines Angriffskrieges oder Verschwörung zu dessen Zustandekommen)
b. Kriegsverbrechen (Verletzung der Kriegsgesetze, -gebräuche und Konventionen) c. Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Grausamkeiten und unmenschliche Handlungen, begangen gegen die Zivilbevölkerung vor und während des Krieges oder Verfolgungen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen)

Im Nürnberger Ärzteprozess saßen 23 Ärzte auf der Anklagebank: Es waren Assistenten wie Universitätsprofessoren, Klinikdirektoren wie Privatärzte, Repräsentanten der biomedizinischen Forschung wie der Militärforschung. Sie waren angeklagt unter dem Vorwurf von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beteiligung an Kriegsverbrechen.
Kategorien der Verbrechen:
- Vernichtung der psychisch kranken und behinderten Menschen
- Menschenversuche (Unterdruck- und Unterkühlungsversuche, Erprobung von
Fleckfieber –Impfstoff, rassenbiologische Forschung, Mengele, Sterilisierungversuche an jüdischen Frauen)
- Zwangssterilisationen an ca. 350.000 – 400.000 Menschen (psychisch Kranke und geistig Behinderte )
- Teilnahme der Ärzte an den systematischen Tötungen in den Konzentrationslagern durch Aussonderung (Triage) und Verschleierung der Tötungsprozedur durch angebliche ärztliche Untersuchung

Die Orte der Vernichtungsaktionen waren in der Regel die Konzentrationslager.
Beteiligt waren nicht nur die 23 angeklagten Ärzte des Nürnberger Prozesses, sondern mindestens ebenso die 300 Ärzte, die in den Konzentrationslagern medizinische Verbrechen begangen haben , ebenso wie die 50 sogenannten Euthanasieärzte. Es gab nicht nur Menschenexperimente in Ausschwitz, sondern ebenso in anderen Konzentrationslagern: Buchenwald, Dachau, Mauthausen, Natzweiler und Schirmeck- Vorbruch, Neuengamme, Ravensbrück und Sachsenhausen, so dass die Gesamtzahl beteiligten Ärzte sehr viel höher liegt.

Wie war die Reaktion der in Nürnberg angeklagten Täter?
Die angeklagten Ärzte, verantwortlich für einen staatlich organisierten Massenmord ohnegleichen, versuchten während des gesamten Prozesses, von der Täter- in die Opferrolle zu wechseln. Sie machten deutlich, dass sie keine Reue empfanden und keine Schuld in ihren Verbrechen sahen.

Wie konnten Ärzte zu Mördern werden?
Bis heute gibt es trotz vieler Forschungen dazu keine wirklich befriedigende Antwort, in dem Sinne , dass wirklich alle Fragen beantwortet werden können.
Die für mich trotz allem schlüssigste Antwort ist die des amerikanischen Psychologen Robert Lifton ( The Nazi Doctors. Medical Killing and Psychology of Genozid ). Lifton meint, dass in dem Prinzip der „Doppelung“ eine Erklärung gefunden werden könne: Das Selbst der Nazi-Ärzte sieht er in zwei voneinander unabhängige

Ganzheiten aufgeteilt, so dass ein Teil-Selbst wie ein Ganzes agiert (als Ausschwitz- Selbst und als Nicht-Ausschwitz-Selbst). Lifton sagt: „ Die Verwicklung der NaziÄrzte in das Paradox vom tötenden Heiler war insofern entscheidend, als sie die Einstimmung auf den Dopplungsmechanismus leistete und die Ärzte so dazu brachte, die Medizin von einer Praxis des Heilens zu einer Wissenschaft des Tötens zu verkehren.“

„Dopplung“ ist ein allzu menschliches Phänomen, wir finden es ebenso in der Persönlichkeit von Folterern, die neben ihrer „Arbeit“ weiter als normale Familienväter funktionieren, aber auch bei Staatsmännern, die den Fahrplan zum Frieden verkünden und der Armee befehlen, palästinensische Wohngebiete in den besetzten Gebieten zu zerstören.

2. Wie reagierte die deutsche Ärzteschaft auf den Nürnberger Ärzteprozess?
Eine sechsköpfige Beobachterkommission der Ärztekammern wurde 1946 zur Prozessbeobachtung geschickt. Nur drei der sechs nahmen ihre Aufgabe ernst, unter ihnen der bekannte Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich.
Die Ablehnung unter der deutschen Ärzteschaft sich mit ihrer Vergangenheit auseinander zu setzen dauerte lange an. Nicht verwunderlich, denn etwa die Hälfte der deutschen Ärzte war bis 1945 Mitglied der NSDAP, eine viel höhere Zahl als in anderen staatsnahen Berufen. Die von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke verfasste Dokumentation über den Ärzteprozess in Nürnberg verrottete schnell in den Bürostuben der Ärztekammern.

Ein Beispiel aus jüngerer Zeit:
1986 veröffentlichte IPPNW-Mitglied Hartmut Hanauske-Abel, inzwischen Pädiater und Assistenzprofessor am Medical College des New York Hospitals , im „Lancet“ eine Arbeit zur Aufarbeitung der Rolle der Nazi-Ärzte unter demTtitel: „Die Unfähigkeit zu trauern: Erziehungsziel für junge deutsche Ärzte“.
Die Veröffentlichung im Lancet führte zum fristlosen Entzug seiner Erlaubnis, als Notarzt für die Kassenärztliche Vereinigung tätig zu sein. Ihm wurde vom damaligen Präsident der Bundesärztekammer vorgeworfen, dass dass er deutsche Ärzte kollektiv diffamiere.
Das Bundessozialgericht erklärte diesen Entzug nach langen Gerichtsprozessen für null und nichtig. Aber erst die internationalen Proteste und die fortgesetzte deutsche innerärztliche Diskussion bewegten 1993, also sieben Jahre später, die ärztlichen Standesorganisationen die damalige Kampagne gegen Hanauske-Abel als Fehler anzuerkennen.

3. Medizinische Ethik und Menschenrechte – Das Vermächtnis von Nürnberg
In seiner Eröffnungsrede hob der Chefankläger Telford Taylor die tiefgreifende Bedeutung des Verfahrens für die Geschichte der medizinischen Ethik und für das Verhältnis von Recht und Medizin hervor:

„ Es ist unsere Pflicht mit der allergrößten Klarheit, die Ideen und die Motive darzulegen, welche die Angeklagten dazu bewegten, ihre Menschen schlimmer denn als Tiere zu behandeln. Die perversen Gedanken und die verdrehten Vorstellungen, welche diese bestialischen Grausamkeiten gebaren, sind nicht tot. Mit Waffengewalt sind sie nicht zu töten. Sie dürfen nicht zu einem Krebsgeschwür werden, das sich im Herzen der Menschheit ausbreitet. .... die Missetaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen haben, waren derart voraus bedacht, derart bösartig und verheerend, dass die menschliche Zivilisation ihr Unbekannt bleiben nicht zulassen kann, denn sie könnte ihre Wiederholung nicht überleben.“

In dem Prozess wurden 16 von den 23 Angeklagten für schuldig befunden, sieben von ihnen hingerichtet.
Aus den Nürnberger Prozess heraus entstand der Nürnberger Kodex, ein allgemein-gültiger Normenkatalog, der die Verantwortung von Ärzten bei Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Humanversuchen formuliert. Es ist ein Normenkatalog, der von der Weltgemeinschaft weithin anerkannt, wenn auch nicht immer befolgt wird.
Die bekannteste Bestimmung zum Recht der Versuchsperson bei medizinischen Experimenten heißt: „Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.“ (informed consent).
Die im Nürnberger Kodex festgelegten Normen wirkten sich ebenfalls auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948 aus, insbesondere das Folterverbot ( Art. 7 der Internationalen Konvention über politische – und Bürgerrechte)

„Niemand darf Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung unterzogen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftliche Versuchen unterzogen werden.“

Weitere wichtige Erklärungen waren 1964 die Helsinki Deklaration des Weltärztebund des (World Medical Association), in der sich die WMA mit der informierten Zustimmung (informed consent) auseinander setzte. Allerdings fand dabei eine entscheidende Verschiebung des Hauptanliegens beim Schutz von Versuchspersonen in der medizinischen Forschung statt: Am die Stelle des Schutzes von Menschenrechten durch die Gewährleistung informierter Zustimmung trat der Schutz des Patientenwohls durch verantwortliches ärztliches Handeln. Nur für nicht therapeutische Versuche machte sie die Zustimmung zur notwendigen Vorbedingung.
In Tokio wurde 1975 die Beteiligung von Ärzten an Folter und Vollstreckung der Todesstrafe verurteilt.

Der Bericht der Kommission der British Medical Association von 1992 und das Buch „Zweifache Loyalität und Menschenrechte der Gruppe ‚Physicians for Human Rights“ aus 2002 dokumentierten in welchem Maße Ärzte auf der ganzen Welt Ärzte immer noch in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickt sind. Ärzte haben sich direkt an Folter beteiligt und sich durch folterbegünstigende und folterunterstützende Handlungen zu Komplizen gemacht: Z.B. in Südafrika und in Chile, in der Türkei und in Israel, im Irak und in Malaysia, in Afghanistan und in China.

Die Lösungen : Ein internationaler medizinischer Gerichtshof Global Physicians and Lawyers For Human Rights

1992 erging an die Ärzte und Juristen der Welt ein Appell, sich gemeinsam für die Schaffung eines internationalen medizinischen Gerichthofs einzusetzen. Am besten wäre es, wenn eine solche Institution mit einem ausdrücklichen Mandat der Vereinten Nationen und den nötigen Befugnissen ausgestattet würde.
Der erste Schritt wäre, dass alle Ärzte- und Juristenverbände auf der Welt die Gründung eines solchen Gerichthofs zu ihrer Forderung machen. Das Gericht muss Autorität besitzen und politisch neutral sein.

Ich denke, dass sich Ärzte und Juristen gemeinsam dafür einsetzen müssen, um offensiv die Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt zu verbessern. Es könnte ein neuer Zusammenschluss entstehen: „Global Physicians and Lawyers for Human Rights“ . Auf vielen Ebenen der Länder oder in Unterorganisationen besteht schon eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Juristen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.

Aber wir müssen uns dafür einsetzen, dass wirksame Mechanismen geschaffen werden für die weltweite Durchsetzung von Menschenrechten und solchen der medizinischen Ethik.
Danke.


Declaration Guidelines for Medical Doctors Concerning Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment in Relation to Detention and Imprisonment (Declaration of Tokyo)
(World Medical Association, 1975)

PREAMBLE
It is the privilege of the medical doctor to practise medicine in the service of humanity, to preserve and restore bodily and mental health without distinction as to persons, to comfort and to ease the suffering of his or her patients. The utmost respect for human life is to be maintained even under threat, and no use made of any medical knowledge contrary to the laws of humanity.
For the purpose of this Declaration, torture is defined as the deliberate, systematic or wanton infliction of physical or mental suffering by one or more persons acting alone or on the orders of any authority, to force another person to yield information, to make a confession, or for any other reason.

DECLARATION
1. The doctor shall not countenance, condone or participate in the practice of torture or other forms of cruel, inhuman or degrading procedures, whatever the offense of which the victim of such procedures is suspected, accused or guilty, and whatever the victim's beliefs or motives, and in all situations, including armed conflict and civil strife.
2. The doctor shall not provide any premises, instruments, substances or knowledge to facilitate the practice of torture or other forms of cruel, inhuman or degrading treatment or to diminish the ability of the victim to resist such treatment.
3. The doctor shall not be present during any procedure during which torture or other forms of cruel, inhuman or degrading treatment is used or threatened.
4. A doctor must have complete clinical independence in deciding upon the care of a person for whom he or she is medically responsible. The doctor's fundamental role is to alleviate the distress of his or her fellow men, and no motive whether personal, collective or political shall prevail against this higher purpose.
5. Where a prisoner refuses nourishment and is considered by the doctor as capable of forming an unimpaired and rational judgment concerning the consequences of such a voluntary refusal of nourishment, he or she shall not be fed artificially. The decision as to the capacity of the prisoner to form such a judgment as to the capacity of the prisoner to form such a judgment should be confirmed by at least one other independent doctor. The consequences of the refusal of nourishment shall be explained by the doctor to the prisoner.
6. The World Medical Association will support, and should encourage the international community, the national medical associations and fellow doctors to support the doctor and his or her family in the face of threats or reprisals resulting from a refusal to condone the use of torture or other forms of cruel, inhuman or degrading treatment. Adopted by the 29th World Medical Assembly, Tokyo, Japan, October 1975
Definitive online text: http://www.wma.net/e/policy/17-f_e.html

Zusätzlich zu den Begriffen der von Gewissen ist meines Erachtens zur Bearbeitung von den Folgen schwerer Menschenrechtsverletzungen noch die Kategorie Wahrheit.
In den Nürnberger Prozessen wurden die Verbrechen der Nazi-Diktatur dadurch verfolgt, dass die Haupttäter vor ein Gericht gestellt wurden. Das wirksame Mittel , um die Gerechtigkeit wieder her zu stellen ist dabei die Strafverfolgung der Täter, die Prozesse wurden dem deutschen Volk von außen aufgezwungen. Ich denke, dass es zu diesem Weg keine Alternative gab, zu unermesslich war die Schuld, die die überwiegende Mehrheit der Deutschen auf sich geladen hatte. Es gab kaum noch integere Persönlichkeiten, und die Deutschen hatten sich nicht selbst von Hitler, der durch eine Wahl an die Macht gekommen war, befreien können. Auch wenn
zunächst von außen aufgezwungen und widerwillig, so machten insbesondere die Kinder der Nazi-Täter, also meine Generation die Aufarbeitung der Schuld zu ihrem innersten Anliegen und lehnten sich 1968 gegen ihre Eltern auf. Kurze Zeit später wurde Willy Brandt, der durch seine Biografie als Sozialdemokrat und als Emigrant (er wahr während der Nazi-Zeit nach Norwegen ins Exil gegangen) das andere Deutschland des Widerstandes am glaubhaftesten zum Ausdruck brachte, Bundeskanzler. Südafrika hat mit der Einrichtung der Wahrheitskommission einen ganz anderen Weg beschritten. Durch die Apartheid-Politik wurden im Südafrika Millionen von Menschen gewaltsam umgesiedelt, in Flucht und Verbannung getrieben, verstümmelt, gefoltert, ermordet und massakriert. Nelson Mandela hatte schon im Gefängnis die Vision einer solchen Kommission im Auge:
„Wir streben nach Wahrheit, weil wir in ihr ein tiefgreifendes Potential an Heilung erkennen; denn sie ist die Saat, die Versöhnung statt Rache hervorbringen wird; durch sie können wir die Würde der Opfer wieder herstellen und ihnen die Wiedergutmachung zuteil werden lassen, zu der unsere Nation imstande ist. Wir können zweifelsfrei sagen, dass, mit der Wahrheit als Waffe, solche ungeheuerlichen Vergehen niemals wieder an einem unserer Bürger begangen werden kann.“
Inwieweit dieses Modell auf andere Länder übertragbar ist, muss jeweils eingehend geprüft werden.

 

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