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Atomare Zwischenlager

Was passiert, wenn ein CASTOR-Behälter umfällt?

An allen deutschen Atomkraftwerken sind Zwischenlager geplant, in denen der zukünftig anfallende radioaktive Abfall für mindestens 40 Jahre gelagert werden soll. Ein Endlager ist nicht in Sicht. Bereits die Bundeskanzler Helmut Schmidt und nach ihm Helmut Kohl haben zu Beginn ihrer jeweiligen Regierungszeit erklärt, daß die Endlagerfrage schnell geklärt werde. Bis heute ist aber noch immer vollkommen unklar, was mit dem radioaktiven Müll geschehen soll. In jedem Castor ist diesselbe Menge an Radioaktivität eingeschlossen, wie bei dem GAU in Tschernobyl freigesetzt wurde. Für die Sicherheit der Zwischenlager sind allein die Castoren maßgeblich. Die Gebäude dienen nur dem Wetterschutz (1). Ein zweites Sicherheitssystem existiert nicht!

Dies stellt einen fundamentalen Bruch mit dem bislang gültigen Prinzip dar, daß bei derartig gefährlichen Anlagen immer zwei vollkommen unabhängige Systeme für die Sicherheit sorgen müssen. Sollten Castoren wirklich so sicher sein, daß man auf ein zweites System verzichten kann? Um diese Frage zu beantworten, wollen wir einmal einen Blick auf die Zulassung der Castoren werfen. Diese Zulassung erteilt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung). Sie bestätigt damit, daß sie der Meinung ist, die Castoren würden den sogenannten IAEO (Internationale Atomenergie Organisation)-Anforderungen genügen (2).

Dazu müßten die Behälter die folgenden Tests hintereinander überstehen, wobei die dabei austretende Radioaktivität einen vorgegebenen Wert nicht überschreiten darf:

  • freier Fall aus 9 m Höhe auf ein Betonfundament
  • Fall aus 1 m Höhe auf einen Stahldorn
  • 30 min in einem Feuer mit 800 Grad C
  • Druckprüfung entsprechend einer Wassertiefe von 200 m

Bedauerlicherweise wurde dies bei keinem der Castortypen, die in einem der Zwischenlager abgestellt werden sollen, praktisch überprüft (3,4). Die Zulassung erfolgte allein nach Berechnungen basierend auf Tests, die vor mehr als 20 Jahren mit Prototypen und Modellen von Vorgängertypen durchgeführt wurden. Diese weisen stark unterschiedliche Konstruktionsmerkmale auf. Übrigens wurde nicht ein einziges Mal die gesamte Abfolge von Tests am selben Behälter durchgeführt. Etliche Berechnungen haben sich zudem als falsch herausgestellt (siehe z.B. (5).

Gehen wir trotz aller Zweifel jetzt einmal von der Annahme aus, daß ein Behälter den IAEO-Anforderungen genügen würde. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob alle bei Unfällen oder anderen Schadensereignissen auftretenden Belastungen abgedeckt sind. Nehmen wir einmal das einfache Szenario, daß ein Castor - aus welchen Gründen auch immer - im Lager umkippt. Der Test mit einer ähnlichen Art der Belastung ist der Fall aus 9 m Höhe. Berechnet man dabei die Aufprallgeschwindigkeit des Castors auf den Boden, so kommt man auf einen Wert von 13 m/s (48 km/h). Bei dem anderen Falltest auf einen Stahldorn aus 1 m Höhe ist die Geschwindigkeit so niedrig, daß sich ein Vergleich erübrigt.

Beim Umfallen aus dem Stand kommt es auf die Aufprallgeschwindigkeit des besonders empfindlichen Behälterdeckels an. Eine untere Abschätzung für diese Geschwindigkeit erhält man, indem man ausrechnet, daß allein die Lageenergie des stehenden Behälters in Rotationsenergie beim Umkippen umgesetzt wird. Dies entspricht einem sehr langsamen Ankippen eines stehenden Castors, der daraufhin über die Bodenkante kippt. Man muß aber immer im Kopf behalten, daß die reale Aufprallgeschwindigkeit mit Sicherheit höher sein wird! Ein Kippen wird bei einem Unfall immer durch einen Stoß eingeleitet. Diese Energie, die noch dazukäme, wird hier vernachlässigt.

Berechnet man dieses Szenario für einen leeren Castor, kommt man für die Aufschlaggeschwindigkeit des Deckels ebenfalls auf 13 m/s (48 km/h). Dies ist aber aus zwei Gründen eine untere Abschätzung. Erstens würde jede Beladung das Castors die Geschwindigkeit erhöhen. Zweitens käme noch die Geschwindigkeit, die der auslösenden Stoß verursacht, hinzu.

Der Grad der Beschädigung hängt natürlich von der Härte des Aufpralls ab, den der Castor beim Auftreffen auf das Betonfundament der Halle erfährt. Bei den experimentellne Tests, die vor 20 Jahren mit Prototypen durchgeführt wurden, waren die Behälter mit einem Stossdämpfer versehen. Dadurch wurde die Energie um mindestens einen Faktor 100 verringert.

In der Summe kann man also sagen, daß vollkommen unklar ist, was bei einem Unfall in einem der geplanten "Zwischen-"Lager mit den abgestellten Brennelementebehältern passiert. Eine Freisetzung von Radioaktivität mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung ist dabei nicht unwahrscheinlich.

 


von Dipl. Phys. Dr. Wilfried Attenberger



Literatur

 

Brennelemente-Zwischenlager Gundremmingen; Genehmigungsverfahren; Sicherheitsbericht; April 2001

International Atomic Energy Agency; Regulations for the Safe Transport of Radioaktive Material; Wien 1990

B. Droste; Bauartprüfung, Qualitätssicherung und Sonderversuche mit CASTOR-Behältern

Gruppe Ökologie; Stellungnahme zum Nachweis der Unfallsicherheit der Transport- Lagerbehälter Castor V/19 und V/52; Hannover 1998

Magazin PlusMinus; www.ard.de

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