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IPPNW
Biblis-Klage

Defizite im Notkühlsystem von Biblis B nachgewiesen

RWE und Atomaufsicht in Erklärungsnot

15.12.2009

Nach Ansicht des vor Jahren in Biblis B tätigen Prüfingenieurs Wilfried Rindte gibt es in Biblis B erhebliche Mängel im Notkühlsystem. Jahrelang machte er die hessische Atomaufsicht auf die Probleme aufmerksam. Man ließ ihn auflaufen. Schließlich wandte er sich Anfang 2005 an die IPPNW. Diese machte Druck und reichte später Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein. RWE und die hessische Atomaufsicht wiesen dennoch weiterhin alle Vorwürfe weit von sich. Die Bundesatomaufsicht hegte Zweifel, ließ sich aber mit den Nachforschungen unglaublich viel Zeit. Die IPPNW ließ nicht locker. Sie schaltete schließlich mit Dr. Ilse-Tweer selbst eine Werkstoff-Expertin ein. Diese bestätigte drei gravierende Sicherheitsmängel im Notkühlsystem. Dann kamen zwei weitere Experten hinzu: Professor Jörg Steinbach von der Technischen Universität Berlin und Werkstoff-Experte Norbert Meyer. Beide waren in der Atomwirtschaft tätig. Ihr Urteil: Die Sicherheitsmängel sind nicht zu tolerieren. Biblis B darf so nicht weiterbetrieben werden.

 

 

Exkurs: Die Aufklärung dauerte Jahre. Lesen Sie hierzu den Beitrag:
Die Mühlen der Atomaufsicht mahlen unerträglich langsam
Stationen einer quälenden Aufklärung

 

 

Die drei gefährlichen Schwachpunkte der Rohrleitungen des Notkühlsystems

 

Das Not- und Nachkühlsystem von Biblis B weist drei schwerwiegende Werkstoffmängel auf (abgesehen von Rissen in den Schweißnähten, siehe unten):

Bei größenordnungsmäßig knapp 1000 Rohrleitungsstücken des Notkühlsystems war eine klare Zuordnung zu den Werkstoffzeugnissen möglich. Hier zeigten sich die beiden folgenden Mängel: 
1. Geringe Rohrwanddicken 
2. Geringe Festigkeitskennwerte

Bei den übrigen größenordnungsmäßig 330 Rohrleitungsstücken des Notkühlsystems waren
3. die so genannten "Stempelfelder" nicht auffindbar oder unklar. Man weiß also bei diesem Teil des Notkühlsystems nicht, welche Werkstoffqualität tatsächlich vorliegt. 

 

Schwachpunkt 1 des Notkühlsystems: Geringe Rohrwanddicken

Bei dem für das Not- und Nachkühlsystem großteils verwendeten Werkstoff 1.4541 wurde laut TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ in einer spezifischen Werkstoffanalyse "festgestellt, dass die bei der Auslegung berücksichtigten Festigkeitskennwerte nicht immer eingehalten werden". Die Integrität des Notkühlsystems sei möglicherweise nicht sichergestellt. 
Das zeigt, dass die Rohrleitungen des Not- und Nachkühlsystems in Biblis B vergleichsweise schwach ausgelegt sind und bei den Belastungen eines Störfalls möglicherweise versagen.

Auch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) beklagt geringe Rohrwanddicken in Altanlagen wie Biblis.

Dazu die Bewertung der Werkstoff-Expertin Dr. Ilse Tweer (Okt. 2009):

"Das heißt, dass die Integrität des Rohrleitungssystems schon durch die unzureichende Auslegungsberechnung in Frage gestellt ist." 

 

Schwachpunkt 2 des Notkühlsystems: Geringe Festigkeitskennwerte

Im Rahmen der Biblis-Klage der IPPNW wurde hierzu vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof folgendes vorgetragen:

"Bei dem für das Not- und Nachkühlsystem großteils verwendeten Werkstoff
1.4541 wurde laut TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ in einer spezifischen Werkstoffanalyse 'festgestellt, dass die bei der Auslegung berücksichtigten Festigkeitskennwerte nicht immer eingehalten werden'.

Das zeigt, dass die Rohrleitungen des Not- und Nachkühlsystems in Biblis B vergleichsweise schwach ausgelegt sind und bei den Belastungen eines Störfalls möglicherweise versagen."

 

Schwachpunkt 3 des Notkühlsystems: Fehlende Nachweise der Werkstoffqualität - fehlende "Stempelfelder"

Im Rahmen der Biblis-Klage der IPPNW wurde hierzu vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof folgendes vorgetragen:

"Ein ehemals in Biblis B tätiger Fachmann hat die Aussage gemacht, dass für zahlreiche Bauteile des Not- und Nachkühlsystems die Stempelfeld-Informationen fehlen. Der TÜV Süd bestätigte, dass für rund 25 Prozent bzw. rund 330 Bauteile des Not- und Nachkühlsystems die Stempelfeld-Informationen nicht zur Verfügung stehen. Laut RWE sind auch in den ursprünglichen Isometrien und Rohrleitungsplänen keine Informationen über Stempelfelder enthalten. Für rund 25 Prozent der Bauteile des Not- und Nachkühlsystems liegen daher die Informationen aus den Werkstoffzeugnissen nicht vor. Insbesondere fehlen die für die Berechnung bzw. Neuberechnung des Not- und Nachkühlsystem erforderlichen, nachgewiesenen Festigkeitskennwerte (Zugfestigkeit, Dehngrenze) für rund 25% der Bauteile. Das bedeutet, dass die durchgeführte Neuberechnung des Not- und Nachkühlsystem auf einer völlig unzureichenden Datenbasis erfolgte. In anderen Industrieanlagen – wie zum Beispiel Chemieanlagen – ist es daher üblich, Rohrleitungen, für die keine Stempelfeld-Informationen vorliegen, auszutauschen."

Der TÜV Süd schreibt in einem Schreiben vom 15. Juni 2005 an die hessische Atomaufsicht, dass die Stempelfelder teilweise nicht auffindbar oder leserlich waren:

"Bei der Begehung zeigte sich, dass die Suche und Identifizierung der Stempelfelder nicht für alle Bauteile gelang, d.h. die Stempelfelder waren nicht immer auffindbar oder leserlich."

Laut TÜV Süd hatte sich gezeigt, dass ca. 25% der Stempelfelder nicht ohne weiteres auffindbar bzw. zu lesen waren. (Schreiben des TÜV Süd an die Hessische Atomaufsicht vom 9. September 2005).

Da das Notkühlsystem von Biblis B laut TÜV Süd "ca. 1320 Bauteile" mit jeweils einem Stempelfeld (laut RWE sind es etwa 1500 Schweißnähte) umfasst, liegen für rund 330 Bauteile des Notkühlsystems keine gesicherten Werkstoffangaben vor (vgl. Schreiben des TÜV Süd an die Hessische Atomaufsicht vom 9. September 2005; Schreiben von RWE Power an die Hessische Atomaufsicht vom 18. August 2005).

Das Öko-Institut schreibt in seinem Gutachten:

"Der Vorwurf hinsichtlich fehlender bzw. unleserlicher Stempelfelder hat sich durch die Untersuchungen des TÜV bestätigt."

Die Bewertung der Werkstoff-Expertin Dr. Tweer (Okt. 2009):

"Das bedeutet, dass man die Festigkeitskennwerte für rund 330 Bauteile nicht kennt. Damit fehlt der Nachweis für die erforderliche Werkstoffqualität. Plausibilitätsbetrachtungen, wie sie in Biblis offenbar mit Billigung der hessischen Atomaufsicht vorgenommen wurden, sind hierfür kein Ersatz."

Die Bewertung von Professor Jörg Steinbach (Okt. 2009): 

"Das Problem ist, dass dann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob diese Materialprüfung stattgefunden hat und ob sie positiv ausgefallen ist. Bei sicherheitsgerichteten Anlagen kann man diese Unsicherheit nicht tolerieren."

Die Schlussfolgerung des Werkstoff-Experten Norbert Meyer (Dez. 2009):

"In diesem Zustand darf man Biblis nicht anfahren." 

 

Fazit: Die Sicherheit des Notkühlsystems ist nicht nachgewiesen

Werkstoff-Experten Dr. Tweer zieht die folgenden Schlussfolgerungen (Okt. 2009):

"Diese drei Defizite überlagern sich, so dass insgesamt die Integrität des Rohrleitungssystems nicht als nachgewiesen angesehen werden kann."

"Abgesehen von diesen drei Mängeln ist nicht auszuschließen, dass es in einem Teil der rund 1500 Schweißnähte des Notkühlsystems Risse gibt, die unter Störfallbedingungen aufreißen könnten."

Man muss also aufgrund der genannten Fakten und werkstoffkundlichen Bewertungen damit rechnen, dass das Notkühlsystem von Biblis B unter Störfallbedingungen versagt. Da ein Atomkraftwerk ohne ein nachweislich sicheres Notkühlsystem nicht betrieben werden darf und dieses auch nicht runderneuert werden kann, muss Biblis B nach Auffassung der IPPNW stillgelegt werden. 

 

 

Die Diskussion um fehlende "Stempelfelder"

Mit allen Mitteln möchten RWE und die hessische Atomaufsicht verhindern, dass wegen der fehlenden Stempelfeld-Informationen der (zutreffende) Schluss zuzogen wird, dass damit der Nachweis für die erforderliche Werkstoffqualität des Notkühlsystems fehlt.

Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Informationen, um den Schutzbehauptungen von RWE und der Behörde beweiskräftig entgegentreten zu können. Die IPPNW hat die Thematik in die Klage zur Stilllegung von Biblis B eingebracht.

 

Was ist das Problem, wenn Informationen über Stempelfelder fehlen?

Laut Professor Steinbach in ARD "Kontraste" (22.10.2009) ist dann unklar, ob die betreffenden Rohrleitungsstücke überhaupt den vorgeschriebenen Materialprüfungen unterzogen wurden. Und falls dies der Fall war, weiß man nicht, ob die Bauteile die für ein Notkühlsystem erforderlichen Werkstoffeigenschaften aufweisen:

"Das Problem ist, dass dann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob diese Materialprüfung stattgefunden hat und ob sie positiv ausgefallen ist. Bei sicherheitsgerichteten Anlagen kann man diese Unsicherheit nicht tolerieren." 

Nur mit Hilfe der Stempelfelder ist eine Zuordnung zu den Original-Zeugnissen möglich. Ohne diese Zeugnisse gibt es keinen Nachweis über den jeweils verwendeten Werkstoff und über die Einhaltung der relevanten Normen (Festigkeitstests, Elastizitätswerte, metallurgische Untersuchungen).

 

War in den 1970er Jahren, als Biblis B gebaut wurde, das Stempeln der Rohrleitungsstücke schon vorgeschrieben? 

Laut Professor Steinbach (ARD "Kontraste" 22.10.2009) war das Stempeln schon beim Bau von Biblis verpflichtend. Dennoch wurde es aber in vielen Fällen nicht gemacht. Die Behörden haben damals den Bau trotzdem abgenommen.   

Das Bundesumweltministerium hat gegenüber ARD "Kontraste" (22.10.2009)  bestätigt, dass "ausnahmslos jedes Rohrteil gestempelt werden [musste] - bereits in den 70er Jahren, also auch in Biblis."

 

Was ist von der aktuellen Behauptung von RWE zu halten, die Stempelfelder seien möglicherweise bei Prüfvorgängen beschliffen bzw. Stempelfelder seien dadurch entfernt worden? 

Laut ARD "Kontraste" (03.12.2009) möchte sich RWE noch nicht einmal festlegen, ob diese Behauptung tatsächlich zutrifft. Der Konzern will - ganz vorsichtig formuliert - nur "nicht ausschließen" dass es sein könnte ...:

"Dabei (bei den Prüfvorgängen) ist nicht auszuschließen, dass auch Stempelfelder beschliffen, bzw. Stempelfelder dadurch entfernt wurden."

Prüfingenieur Wilfried Rindte weiß es besser, denn er war vor Ort und hat sich die Rohrleitungen des Notkühlsystems in Biblis B sehr genau angesehen. Denn er hatte explizit den Auftrag, "alle Stempelfelder auf den Rohrbauteilen aufzunehmen". "Kontraste" fragte, ob er Abschleifungen gesehen hat. Dazu seine Antwort:

"Nein ich hab bei diesen Stempelfeldaufnahmen keine Abschleifungen gesehen. Ich kann das deswegen verneinen, weil ich zu der damaligen Zeit diese Stempelfelder gesucht haben und um dies auszuschließen, dass Abschleifungen evtl. die Stempelfelder entfernt waren habe ich mit besonderem Augenmerk darauf geschaut! (...) Ich kann es noch mal wiederholen: abgeschliffen habe ich nichts gesehen, das würde man an so einer Leitung auch sehen."  

Merkwürdig ist auch: Dort, wo sich eigentlich das Stempelfeld zur Festigkeit befinden sollte, sah Rindte vereinzelt eine andere Ziffer. Diese Nummer legte bei der Montage aber lediglich die Position des Rohres fest (ARD "Kontraste" 03.12.2009).

Werkstoff-Experte Norbert Meyer hält die RWE-Theorie für völlig abwegig. Dazu der Bericht von ARD "Kontraste" (03.12.2009):

"Wir zeigen dem Experten den Schriftwechsel zwischen RWE und Behörden zu den Abschliffen an den Rohren und bitten ihn um eine Bewertung:
Norbert Meyer:
'Das ist Quatsch auf gut Deutsch. Das kann nur jemand aufschreiben, der nie in der Kernenergetik war und der keine Ahnung hat, wie solche Prüfungen erfolgen.'"

Ein weiterer Umstand widerlegt die RWE-Theorie und entlarvt sie als reine Schutzbehauptung. ARD "Kontraste" (03.12.2009) berichtet über Nachfragen bei der hessischen Atomaufsicht zum Thema Abschleifungen. O-Ton der Redaktion:

"Zudem: Wäre es bei Tests zum Beschleifen in diesem hochsensiblen Bereich gekommen, dann müsste die Zerstörung des Stempels von der hessischen Atomaufsicht genehmigt und dokumentiert worden sein.
Wir fragen nach bei der Hessischen Atomaufsicht, ob dies der Fall ist und ob wir dazu die Akten einsehen können. Wir bekommen trotz mehrfacher Anfragen keine Antwort." 

 

Konnten die fehlenden Informationen über Stempelfelder - wie praktiziert - über "Plausibilitätsbetrachtungen" reproduziert werden?

Dazu Dr. Tweer:

"Plausibilitätsbetrachtungen, wie sie in Biblis offenbar mit Billigung der hessischen Atomaufsicht vorgenommen wurden, sind hierfür kein Ersatz." 

 

Konnten die fehlenden Informationen über Stempelfelder der ursprünglichen Dokumentation des Notkühlsystems von Biblis B entnommen werden? 

Nein, das war nicht möglich, denn RWE teilte der hessischen Atomaufsicht dazu am 18. August 2005 schriftlich mit:

"In den ursprünglichen Isometrien und Rohrleitungsplänen waren keine Informationen über Stempelfelder enthalten."

Laut Dr. Tweer sind Stempelfelder unabdingbar. Ihre Bewertung, wenn diese nicht vorhanden sind (Okt. 2009):

"Damit fehlt der Nachweis für die erforderliche Werkstoffqualität."

Dazu die Bewertung von Professor Jörg Steinbach (Okt. 2009): 

"Das Problem ist, dass dann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob diese Materialprüfung stattgefunden hat und ob sie positiv ausgefallen ist. Bei sicherheitsgerichteten Anlagen kann man diese Unsicherheit nicht tolerieren."

 

Hat RWE die Rohrleitungsteile ohne Stempelfelder inzwischen vollständig ausgetauscht?

Nach Angaben des Leiters des Kernkraftwerks Biblis, Hartmut Lauer, hat RWE lediglich 8 Meter Rohrleitungen ausgetauscht (ARD "Kontraste" 22.10.2009):

"Das Rohrleitungssystem für die Not- und Nachkühlung im Block B besteht aus knapp 3.000 Meter Rohrleitung. Bei 8 Metern hatten wir gewisse Zweifel, was die Werkstoffbelegung betrifft. Diese Rohrleitungen haben wir ausgetauscht."

Laut "Kontraste" entsprechen die 8 Meter auch 8 Rohrleitungsteilen. Es geht aber um größenordnungsmäßig 330 Rohrleitungsteilen (ca. 25% des Systems) für die die Informationen über Stempelfelder fehlen.

Gegenüber ARD "Kontraste" (22.10.2009) hat RWE zugegeben, dass es ingesamt um größenordnungsmäßig 300 Rohrleitungsteile geht. O-Ton der Redaktion in der Sendung: 

"Es sind weit mehr: insgesamt 300. Das bestätigt selbst RWE."

RWE hat demnach weniger als 3% der relevanten Bauteile ersetzt.

 

Warum hat RWE die Rohrleitungsteile ohne Stempelfeld nicht einfach komplett durch neue Rohre mit nachweislich höchster Werkstoffqualität ersetzt?

Laut Professor Steinbach (ARD "Kontraste" 22.10.2009) wäre das vermutlich zu viel teuer und für RWE nicht wirtschaftlich: 

"Das bedeutet, dass für den gesamten Umbau die Anlage heruntergefahren werden muss, dieser Raum dekontaminiert werden muss, dass sichergestellt werden muss, dass diejenigen die diese Ummontage dann selber vornehmen dann selber auch nicht gefährdet sind. Das wird vermutlich kosten in einem Maße verursachen, dass es dann fraglich bleibt, ob man dann am Schluss noch bei einem wirtschaftlichen Betrieb landet." 

Laut RWE besteht das Rohrleitungssystem für die Not- und Nachkühlung immerhin um knapp 3000 Meter Rohrleitung (ARD "Kontraste" 22.10.2009).

RWE hat gegenüber ARD "Kontraste" (22.10.2009) zudem eingestanden, dass viele Rohre "oft an unzugänglichen Stellen" liegen [und daher gar nicht ohne weiteres ausgetauscht werden können, d. Verf.].

 

Ist es üblich, Rohrleitungsteile ohne Stempelfelder in sicherheitsrelevanten Systemen von Industrieanlagen zu belassen?

Laut Prüfingenieur Wilfried Rindte ist es üblich, entsprechende Rohrleitungen auszutauschen (Schreiben der IPPNW an das Bundesumweltministerium vom 19.06.2006):

"In anderen Industrieanlagen – wie zum Beispiel Chemieanlagen – ist es üblich, dass Rohrleitungen nicht abgenommen werden, wenn Stempelfelder nicht lesbar und die sicherheitstechnischen Nachweise insofern nicht zu erbringen sind. Die entsprechenden Komponenten/Rohrleitungen werden dann üblicherweise mit Bauteilen für höhere Anforderungen (Druck, Temperatur-Wechselbeanspruchungen) ausgetauscht."

Ganz offensichtlich werden in Chemieanlagen höhere Sicherheitsstandards durchgesetzt als in deutschen Atomkraftwerken!

 

Widerlegt nicht ein Gutachten des Öko-Instituts alle Vorwürfe?

Nein. Lesen Sie hierzu die kritischen Anmerkungen weiter unten.

 

 

In den rund 1500 Schweißnähten des Not  und Nachkühlsystems muss von zahlreichen Rissen ausgegangen werden 

Im Rahmen der Biblis-Klage der IPPNW wurde zu dieser Thematik vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof folgendes vorgetragen:

"Im Rahmen eines Sonderprüfprogramms zur Gewährleistung der Integrität des Not  und Nachkühlsystems wurden Risse in Schweißnähten gefunden. Die festgestellten Befunde wurden saniert. Allerdings wurden laut TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ 70% der Schweißnähte zwischen Erst- und Zweitabsperrung und 90% der Schweißnähte hinter den Zweitabsperrungen nicht überprüft. Bei weiteren Prüfungen wurden laut TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ lediglich Oberflächenrissprüfungen durchgeführt, bei denen weitere Risse gefunden wurden. Im Not  und Nachkühlsystem von Biblis B gibt es insgesamt rund 1500 Schweißnähte, die meisten davon hinter den Zweitabsperrungen. Da sich die meisten Schweißnähte hinter den Zweitabsperrungen befinden und nur 10% dieser Schweißnähte im Rahmen des Sonderprüfprogramms überprüft wurden, muss davon ausgegangen werden, dass bis zu 1350 Schweißnähte nicht gründlich überprüft wurden. Aufgrund der in den untersuchten Bereichen gefundenen Risse kann als gesichert gelten, dass es im Not  und Nachkühlsystem von Biblis B zahlreiche weitere Risse in Schweißnähten gibt. Die Bewertung der TÜV Gutachtergemeinschaft PSÜ, der Umfang der durchgeführten Sonderprüfungen sei 'ausreichend' (nicht für 'bestmöglich'), obwohl praktisch gesichert ist, dass es zahlreiche weitere Risse im Notkühlsystem gibt, ist nicht nachvollziehbar. Die zu unterstellenden Risse können bei Anforderung des Not  und Nachkühlsystem unter Störfall-Bedingungen zum Versagen des Sicherheitssystems führen. Eine 'bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge' nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ist insofern nicht gewährleistet." 

 

 

Die Experten: Ausgewiesene Fachleute

Wilfried Rindte ist freiberuflicher Maschinenbau-Ingenieur im Anlagenbau. Er war als Prüfingenieur vielfach in deutschen Kernkraftwerken tätig, unter anderem in Biblis und Krümmel. Vor Jahren war er Angestellter der Siemens AG, Bereich Kerntechnik. Er war dort viele Jahre lang mit der Planung und Abwicklung von Nachrüstungsmaßnahmen sowie mit dem Neubau von Kernkraftwerken wie auch mit der WAW befasst. 

Dr. Ilse Tweer ist Physikerin und Werkstoff-Expertin. Sie arbeitete jahrelang als Gutachterin für das Institut für Risikoforschung der Universität Wien, das wiederholt für die österreichische Bundesregierung tätig war.

Prof. Dr. Jörg Steinbach, Chemiker, ist Professor für Anlagen- und Sicherheitstechnik an der Technischen Universität Berlin, seit 2002 auch 1. Vizepräsident der TU Berlin. Von 1985 bis 1995 war er Mitarbeiter der Schering AG in Berlin, unter anderem ab 1992 Leiter des Referates Anlagensicherheit in der Hauptabteilung Zentrale Sicherheit.

Norbert Meyer ist Physiker und Werkstoff-Experte für Atomanlagen. Als Geschäftsführer der IWE GmbH & Co. KG (Innovativer Werkstoffeinsatz) ist er ein international gefragter Experte. Er war im Kernkraftwerk Greifswald als Leiter mehrerer Forschungsbereiche zur technischen Sicherheit tätig. Später gehörte er zu den Gutachtern nach dem bundesweit größten Störfall 1995 in Biblis B.

 

 

Das Gutachten des Öko-Instituts: nicht belastbar 

Das Öko-Institut setzte sich im Auftrag des Bundesumweltministeriums mit verschiedenen von der IPPNW vorgetragenen Sachverhalten auseinander. Titel: "Untersuchung von Hinweisen des IPPNW auf mögliche Sicherheitsdefizite im Kernkraftwerk Biblis. Teil I. Untersuchung der Vorwürfe aus dem Schreiben an Umweltminister Sigmar Gabriel." Darmstadt, 21.11.2008.

Das Teilgutachten ist großteils relativ solide bearbeitet worden. Nachfolgende Kritik bezieht sich auf die Seiten 61-63 des Teilgutachtens sowie auf den entsprechenden Teil in der Zusammenfassung.

 

Wie umfangreich sind die Ausführungen in dem Gutachten zum Thema Werkstoffprobleme im Notkühlsystem (Stempelfeld-Problematik)?

Die gesamte Thematik wird vom Öko-Institut auf nur drei Seiten abgearbeitet (S. 61-63 des Teilgutachtens). Titel des Kapitels: "Fehlerhafte Werkstoffzuordnung im Not- und Nachkühlsystem".

Allein der dürftige Umfang zeigt, dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit der seit Jahren anhängigen Fragestellung nicht erfolgt ist.

 

Wie sind die drei Seiten des Gutachtens gegliedert?

Zwei der drei Seiten gibt das Öko-Institut einerseits sehr knapp den "Sachstand" aus Sicht des Prüfingenieurs Rindte bzw. der IPPNW wieder. Andererseits wird ausführlich der TÜV Süd wiedergegeben bzw. zitiert (Stellungnahme des TÜV Süd).
Die dritte Seite (S. 63) enthält eine "Bewertung" des Öko-Instituts.

 

Hat das Öko-Institut eigene Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung durchgeführt?

Nein. Das Öko-Institut stützt sich praktisch ausschließlich auf Stellungnahmen des TÜV Süd.  

 

Durfte das Öko-Institut bei seiner Bewertung von einer abschließenden Sachverhaltsaufklärung ausgehen? 

Nein. Dem Öko-Institut war bekannt, dass (vermutlich seitens der hessischen Atomaufsicht) ein "Werkstoffgutachten" in Auftrag gegeben worden war. Das hinderte das Öko-Institut nicht daran, zu einer abschließenden Bewertung zu kommen.

 

Worauf stützt das Öko-Institut seine Bewertung?

Das Öko-Institut stützt sich erkennbar nur auf Stellungnahmen des TÜV Süd sowie auf - nicht begründete - eigene Vermutungen.

Das ergibt sich aus der "Bewertung des Öko-Instituts" (S. 63):
"Die Vorwürfe (...) hat der TÜV nicht bestätigt. (...)
Verbleibende Zweifel (...) sind durch den TÜV Süd weitestgehend entkräftet worden."

Eine eigenständige Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter sieht anders aus. 

 

Verfügt das Öko-Institut über qualifizierte Werkstoff-Experten? 

Aus den drei Seiten des Gutachtens ist nicht erkennbar, dass ein qualifizierter Werkstoff-Experte des Öko-Instituts den Sachverhalt eigenständig dargestellt und bewertet hätte.

Als das Öko-Institut vor Jahren ein Gutachten zur Bewertung des gefährlichen Lecks von 1995 in Biblis B erstellte, zählte der ausgewiesene Werkstoff-Experte Norbert Meyer (siehe oben) zu den Mitautoren.
Für das vorliegende Gutachten wurde er nicht hinzugezogen.

 

Warum hat das Öko-Institut keine externen Werkstoff-Experten hinzugezogen, die die "Stempelfeld-Problematik" tatsächlich beurteilen können?

Hier kann man nur mutmaßen.

 

Wie ist die Sachverhaltsaufklärung und Bewertung durch das Öko-Institut ingesamt zu bewerten? 

Eine unabhängige Zweitbegutachtung wurde mit den Ausführungen des Öko-Insituts faktisch überhaupt nicht vorgenommen. Der hier relevante Teil des Gutachtens des Öko-Instituts ist aus den dargestellten Gründen höchst defizitär und in keiner Weise belastbar.

 

Was ist davon zu halten, dass die hessische Atomaufsicht und RWE auf das Gutachten des Öko-Instituts verweisen?

RWE und dem hessischen Umweltministerium dürften die Defizite des Gutachtens aufgefallen sein. Es ist daher höchst unseriös, die nachweislichen Mängel im Notkühlsystem unter Verweis auf dieses Gutachten zu verneinen.  

 

 

 

Pressemitteilungen der IPPNW

Sicherheitsdefizite im Notkühlsystem von Biblis B sind "wasserdicht" nachgewiesen
IPPNW: Sofortige Stilllegung unumgänglich
15. Dez. 2009

Werkstoff-Expertin bestätigt Sicherheitsmängel im Notkühlsystem des Atomkraftwerks Biblis B 
23. Okt. 2009

Sensationelle Startbedingungen
Biblis-Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

12. Dez. 2008
  

Atomkraftwerk Biblis
Missstände lassen sich nicht einfach wegdiskutieren
3. Aug. 2007

Gravierende Missstände im Atomkraftwerk Biblis
Ehemalige Beschäftigte erheben Vorwürfe

1. Aug. 2007
 

 

 

Zur RWE-Pressemitteilung vom 04.12.2009

Mit einer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2009 reagierte die RWE Power AG auf einen Fernsehbericht von ARD "Kontraste", der am 3. Dezember 2009 ausgestrahlt wurde.

RWE schreibt:
"Die in der Sendung Kontraste erhobenen Vorwürfe, das Not- und Nachkühlsystem des Kraftwerks Biblis B sei bei einem Störfall nicht funktionsfähig, entbehren jeder Grundlage. Der Beitrag unterstellt, dass fehlende Kennzeichnungen von Rohrleitungen, so genannte Stempelfelder, ein Sicherheitsdefizit für das Kraftwerk seien. Diese Behauptung ist falsch. Stempelfelder sind keine Sicherheitskennzeichen. Sie verhindern die Verwechslung von Rohrleitungen während der Bauphase. Nach der Montage und Eintragung in die Dokumentation ist der Erhalt einer dauerhaften Stempelung für den Betrieb der Anlage weder notwendig nach im Atomgesetz festgeschrieben. (...) Auf den Rohrleitungen selbst sind Stempelfelder ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich." 

Die Behauptung von RWE, Stempelfelder auf den Rohrleitungen des Notkühlsystems seien nach der Bauphase nicht mehr erforderlich, ist falsch. Das ergibt sich allein daraus, dass Prüfingenieur Wilfried Rindte im Notkühlsystem von Biblis B alle Stempelfelder aufnehmen sollte. Laut Schreiben von RWE an die hessische Atomaufsicht vom 18.08.2005 wurde für die Begehungen "festgelegt", u.a. "alle Stempelfelder auf den Rohrbauteilen aufzunehmen".

Die Praxis zeigte also, dass Stempelfelder auf den Rohrleitungen dauerhaft sichtbar sein müssen. Entsprechend sind die heutigen Anforderungen.

Auch Werkstoff-Experte Norbert Meyer bestätigt, dass die Stempelfelder dauerhaft auf den Rohrleitungsteilen einsehbar sein müssen.

Ein Abschleifen von Stempelfeldern, zumal ungenehmigt, ist nicht zulässig.

 

 

Zur RWE-Pressemitteilung vom 21.10.2009

Die RWE Power AG sah sich am 21. Oktober 2009 gezwungen, mit einer Pressemitteilung auf die Vorwürfe von zwei ehemals in Biblis Beschäftigten (einer davon: Wilfried Rindte) zu reagieren. Was ist von den Aussagen von RWE zu halten?

RWE schreibt: "Alte Behauptungen" - "Substanziell nichts Neues"

In der Tat liegen die Erfahrungen der beiden in Biblis tätigen Fachleute einige Jahre zurück. Weil aber RWE und die hessische Atomaufsichtsbehörde die interessierte Öffentlichkeit nicht schnell, umfassend und wahrheitsgemäß informiert haben, ist die Aufklärung der Vorwürfe bis zum heutigen Tag nicht abgeschlossen.

RWE schreibt: Zwei Fremdfirmenmitarbeiter seien mit "diffusen Behauptungen" an die Öffentlichkeit gegangen. 

Die Vorwürfe der beiden Fremdfirmenmitarbeiter, die im Unterauftrag von Siemens bzw. als Siemens-Angestellte in Biblis tätig waren, waren präzise. Die IPPNW hat alle Vorwürfe sauber dokumentiert und wiederholt der Atomaufsicht übermittelt. Der Prüfingenieur Wilfried Rindte trug seine Vorwürfe der Bundesatomaufsicht im Rahmen eines Fachgesprächs mit der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Aufsichtsbeamten aus Hessen detailliert vor.

RWE schreibt:  "Alle erhobenen Vorwürfe konnten längst ausgeräumt werden."

Das ist nachweislich falsch. Siehe vorstehende Beweisführung auf dieser Seite. Siehe interne Ausführungen der hessischen Atomaufsicht. 

Kraftwerksleiter Hartmut Lauer gibt im Übrigen in der Pressemitteilung vom 21. Oktober 2009 selbst zu, dass an den Vorwürfen etwas dran war und Mängel behoben werden mussten: "Es ist für uns selbstverständlich, Auffälligkeiten ... zu erkennen und ... zu beheben. Dies ist auch in diesen Fällen frühzeitig erfolgt."

RWE schreibt: "Die Sicherheit des Kraftwerks Biblis stand und steht außer Frage."

Professor Jörg Steinbach von der Technischen Universität Berlin und Werkstoff-Experte Norbert Meyer sind wegen der Mängel im Notkühlsystem der Auffassung: Die Sicherheitsmängel sind nicht zu tolerieren. Biblis B darf so nicht weiterbetrieben werden.

RWE schreibt:  Die Kritikpunkte wurden "unter den Augen der Öffentlichkeit" von Gutachtern geprüft.

Weder RWE noch die hessische Atomaufsicht haben die Öffentlichkeit angemesen informiert. Stets wurde alles wahrheitswidrig dementiert.  

Richtig ist, dass die IPPNW Zugang u.a. zu gutachterlichen Stellungnahmen des TÜV erhielt, was die Vorwürfe des in Biblis B tätigen Fachmanns angeht. Die IPPNW erhielt gewisse Informationen allerdings freiwillig nur von der Bundesatomaufsicht. Weitere Informationen musste sich die IPPNW über das Akteneinsichtsrechts im Zuge des laufenden Rechtsstreits mit dem hessischen Umweltministerium regelrecht erkämpfen.

Weder RWE noch die hessische Atomaufsicht haben eine Aufklärung "unter den Augen der Öffentlichkeit" unterstützt bzw. ermöglicht.

RWE schreibt: Es gehört zur Sicherheitskultur von RWE, dass auch alle Fremdfirmenmitarbeiter "aktiv aufgefordert werden, Auffälligkeiten in der Anlage zu melden".

Das mag so sein. Doch weder RWE, noch der TÜV noch die Aufsichtsbeamten in Wiesbaden scheinen nach übereinstimmenden Aussagen der Insider mitzubekommen, wenn Firmen wie Siemens oder AREVA im Atomkraftwerk Biblis unsachgerechte Arbeiten ausführen.

RWE schreibt: Das hessische Umweltministerium hat ihre Sachverständigen und Gutachter hinzugezogen.

Das ist richtig. Das hessische Umweltministerium hat der IPPNW am 13. September 2007 mündlich mitgeteilt, dass der TÜV Nord und der TÜV Süd eingeschaltet worden seien.

Es ist nachvollziehbar, dass die TÜVs ihr eigenes Versagen bei den Kontrollen im Kraftwerk nicht bestätigen wollen. Da die Mitarbeiter der TÜVs nach Aussagen beider in Biblis beschäftigten Fachleute nicht mitbekamen, wenn unsachgemäß gearbeitet wurde, hätten die TÜVs sich selbst ein schlechtes Zeugnis ausstellen müssen, wenn sie die Vorwürfe bestätigt hätten. Die TÜVs mit der Untersuchung der Vorwürfe zu beauftragen war insofern ein untaugliches Mittel.

 

 

Kontext

IPPNW klagt auf Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B

Gravierende Fehler bei Elektroarbeiten in Biblis A nachgewiesen

Schwerwiegende Sicherheitsdefizite von Biblis B

 


Von Henrik Paulitz

 

 

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